Religion

Diskriminierung aufgrund der Religion erneut vor Gericht!

Berlin, 22. Juni 2009


Pressmitteilung des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland - advd


Diskriminierung aufgrund der Religion erneut vor Gericht!


Antidiskriminierungsverband Deutschland hofft auf Zulassung der Revision im Diakonie-Urteil durch Bundesarbeitsgericht

PRESSEMITTEILUNG des Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)

Berlin, 04. März 2009


Stellung der Kirchen (§ 9 AGG)

Das Arbeitsgericht Hamburg hat entschieden (Urt. v. 04.12.2007 - 20 Ca 105/07), dass die Ausnahmebestimmung für die Kirchen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 9 AGG) richtlinienkonform ausgelegt werden müsse.


Bei richtlinienkonformer Auslegung sei das Selbstverständnis einer Religionsgemeinschaft kein absoluter und abschließender Maßstab für eine unterschiedliche Behandlung. Vielmehr dürfe für die konkrete Tätigkeit das Selbstverständnis der Kirche nur dann eine entscheidenden Rolle spielen, wenn diese dazu in einer direkten Beziehung stehe, was nicht für jegliche Tätigkeit bei der Kirche, sondern nur für den sog. verkündungsnahen Bereich anzunehmen sei.


Das verfassungsrechtlich garantierte kirchliche Selbstbestimmungsrecht berechtige den kirchlichen Arbeitgeber nicht, die Einstellung für Tätigkeiten im verkündungsfernen Bereich von der Kirchenzugehörigkeit abhängig zu machen.


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


Siehe die heutige Presseerklärung des ArbeitsgerichtsHamburg: fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/gerichte/arbeitsgerichte


Das Urteil kann von der Hamburger Urteilsdatenbank - http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/justiz/urteilsdatenbank/start.html noch nicht abgerufen werden.


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