17 Jahre AGG, 17 Jahre Stillstand im rechtlichen Diskriminierungsschutz: Bündnis AGG Reform - Jetzt! fordert zügigen Reformprozess im Antidiskriminierungsrecht!

17 Jahre AGG, 17 Jahre Stillstand im rechtlichen Diskriminierungsschutz: Bündnis AGG Reform - Jetzt! fordert zügigen Reformprozess im Antidiskriminierungsrecht!

Auf der heutigen Pressekonferenz des zivilgesellschaftlichen Bündnis AGG Reform - Jetzt!, die anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) stattgefunden hat, kritisieren die Vertreter*innen die Untätigkeit der Ampelkoalition bei der Verbesserung des Diskriminierungsschutzes. Deutschland hat eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in Europa und trotzdem bleibt der von der Ampel im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Fortschritt bei der Reform des AGG aus. Dieser Zustand ist insbesondere angesichts des stetig wachsenden Zuspruchs für rechtsextreme Parteien und ihre Bewegungen für Betroffene und ihre Vertreter*innen nicht hinnehmbar.

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Bei der Debatte um die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, muss es auch um die Grundrechte von Betroffenen gehen!

Bei der Debatte um die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, muss es auch um die Grundrechte von Betroffenen gehen!

Die Unabhängige Bundesantidiskriminierungsbeauftragte, Ferda Ataman, hat vor einer Woche ihr Grundlagenpapier zur AGG-Reform vorgelegt und dafür viel - oft unsachliche - Kritik bekommen.
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd), begrüßt, als Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsberatungsstellen und Mitglied im zivilgesellschaftlichen Bündnis „AGG Reform – Jetzt!“, alle 19 Punkte im Papier. Sie spiegeln die herrschenden Bedarfe und Forderungen der Antidiskriminierungsberatungs-praxis wider. Das Papier macht auch darauf aufmerksam, dass dringender Reformbedarf beim effektiven Zugang zum Recht für Betroffene von Diskriminierung herrscht. 

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advd
Ausschreibung Lernbegleitungsteam für die Grundausbildungen in Antidiskriminierungsberatung ab Herbst 2023

Ab Herbst 2023 werden zwei weitere Grundausbildungen zur Antidiskriminierungsberater*in angeboten: eine Grundausbildung (Kompaktkurs) über 4 Monate für die unabhängige AD-Beratung und eine Grundausbildung über 8 Monate für eine breiteren Zielgruppe, d.h. alle Berater*innen in Beratungs- und Beschwerdestellen, die sich mit Diskriminierungsthemen beschäftigen.

Die Geschäftsstelle des advd sucht für den Fortbildungszyklus Herbst 2023 bis Frühling 2024 Menschen, die als Lernbegleitung auf Honorarbasis die Teilnehmenden der Ausbildungen unterstützen.

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advd
Trotz Rekordzunahme an Diskriminierungsfällen, kein Fortschritt beim Diskriminierungsschutz!

Trotz Rekordzunahme an Diskriminierungsfällen, kein Fortschritt beim Diskriminierungsschutz! 

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) verzeichnet in ihrem Jahresbericht für 2022 8.827 Beratungsanfragen an die ADS. Das sind 14% mehr als 2021 und seit 2019 doppelt so viele Beratungsanfragen. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt, die den rechtlichen Diskriminierungsschutz von Betroffenen stärken soll. Trotz Rekordhoch bei den Beratungsanfragen bleibt auch im Bereich Antidiskriminierung der von der Ampelregierung angekündigte Fortschritt aus.  

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advd
Polizei und Justiz arbeiten nicht unabhängig! Dies bestätigt ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in dem Fall Basu v. Germany (Racial Profiling) 

olizei und Justiz arbeiten nicht unabhängig! Dies bestätigt ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in dem Fall Basu v. Germany (Racial Profiling)

Am 18.10.2022 veröffentlicht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem ersten Urteil zu einem Fall von Racial Profiling in Deutschland, dass Deutschland seine Pflicht gegenüber den Artikeln 8 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt und somit gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen hat. Klageführer ist Biplab Basu, Betroffener und Gründer der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP). Wir gratulieren zu diesem bahnbrechenden Urteil, das ohne den unermüdlichen Kampf von Biplab Basu und KOP nicht möglich gewesen wäre

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