Stillstand bei der Reform des Antidiskriminierungsrechts. Die Hinhaltetaktik des Bundesjustizministers ist inakzeptabel!

Pressemitteilung

Berlin, den 25.01.2024 Aus der Antwort auf eine Regierungsanfrage der Linken im Bundestag geht hervor, dass die Ampel keinen Fahrplan für die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat. Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) kämpft als Teil des zivilgesellschaftlichen Bündnis AGG Reform – Jetzt! für eine umfassende Reform und kritisiert die Hinhaltetaktik des Bundesjustizministers, Marco Buschmann, scharf.  Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung vor dem Hintergrund des unaufhörlichen Erstarkens rechtsextremer Parteien und Bewegungen und der Tatsache, dass Deutschland eines der schwächsten Antidiskriminierungsgesetze in der EU hat, untätig bleibt. Der advd fordert das BMJ dazu auf endlich einen Gesetzesentwurf vorzulegen.

Das Bundesjustizministerium teilt auf die Anfrage der Linken im Bundestag mit, dass es für die im Koalitionsvertrag versprochene Reform des AGG derzeit keinen konkreten Zeitplan für eine “etwaige Reform” gibt und inhaltliche Festlegungen noch nicht getroffen wurden. Das ist ein Schlag ins Gesicht für Betroffene von Diskriminierung und Organisationen, die in der Antidiskriminierungsarbeit tätig sind. Als zentraler Akteur in der Antidiskriminierungsarbeit verfolgt der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) das politische Geschehen um die AGG-Reform und geht in den Dialog mit der Politik. Immer wieder wurde ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen für die AGG-Reform vom BMJ angekündigt - zuletzt sogar öffentlich seitens des Bundesjustizministers, Marco Buschmann, auf dem Podium am Tag der offenen Tür der Bundesregierung am 20.08.2023. Der advd stellt jedoch fest, dass das Vorhaben immer wieder auf die lange Bank geschoben wird und befürchtet, dass die AGG-Reform aus der Tagesordnung der Bundesregierung zu verschwinden scheint. Aus der Sicht des advd wäre das mehr als fatal für die Grund- und Menschenrechte von Betroffenen von Diskriminierung. Mit Inkrafttreten des AGG in 2006 wurde insbesondere in der Beratungspraxis klar, dass das AGG Betroffene nicht ausreichend schützt und es viele Hürden bei der Rechtsdurchsetzung gibt. Das Gesetz wurde seit seiner Einführung diesbezüglich nicht reformiert, Schutzlücken bleiben weiter bestehen und in der Konsequenz stehen Betroffene von Diskriminierung weiterhin allein mit dem Erlebten da. Dem muss endlich ein Ende gesetzt und die AGG-Reform, wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angekündigt, angegangen werden. Der advd fordert deshalb das BMJ dazu auf endlich einen Gesetzesentwurf vorzulegen.

“Das derzeitige Ausmaß an Diskriminierung gefährdet die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die aktuelle Empörung in der Politik in Bezug auf Rassismus und Rechtsextremismus hat die Rechte und Perspektiven der Betroffenen nicht im Blick. Eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes kann diesen Fokus wiederherstellen, nämlich den Diskriminierungsschutz aller Menschen in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Diesen braucht es, um mehr Gerechtigkeit und Partizipation in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. “, sagt Eva Andrades (Geschäftsführerin des advd)

Pressekontakt: Nadiye Ünsal, Referentin für Kommunikation, nadiye.uensal@antidiskriminierung.org, +4917688093113

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Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist ein Dachverband unabhängiger Antidiskriminierungsberatungsstellen. Seine aktuell 35 Mitgliedsorganisationen verfügen über langjährige Erfahrungen in der Antidiskriminierungsarbeit mit Schwerpunkt auf der Beratung und dem Empowerment von Betroffenen von Diskriminierung. Der advd bildet seit 2020 gemeinsam mit Citizens for Europe und RAA Berlin das Kompetenznetzwerk Antidiskriminierung und Diversitätsorientierung (KNAD). 

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