basis & woge: Klage gegen Diskriminierung bei der Suche nach Arbeitsplatz gewonnen
basis & woge e.V. und der Anwalt Sebastian Busch begrüßen richtungsweisendes Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg zu benachteiligender Einstellungspraxis nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Am 26. Januar verurteilte das Arbeitsgericht Hamburg die Deutsche Post AG zur Zahlung
einer Entschädigung von 5.400 € nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
(AGG). Der Kläger, ein 38-jähriger Sportlehrer aus der Elfenbeinküste, lebt seit 10 Jahren
in Deutschland. Insgesamt drei Mal hatte er sich bei der Deutschen Post AG, die mehrere
Monate lang Briefzusteller suchte, beworben. Nach der dritten Bewerbung erfuhr er den
Grund für die Ablehung: Seine Deutschkenntnisse seien nicht ausreichend für die Stelle.
Unterstützt von der Antidiskriminierungsberatung von basis & woge e.V. und beraten von
Rechtsanwalt Sebastian Busch reicht er Klage ein. Denn seine Deutschkenntnisse sind
sehr gut, das belegen auch die von ihm eingereichten Bewerbungsunterlagen mit
Arbeitszeugnissen. Die Deutsche Post AG sagt, sie sei in einem Telefonat mit dem Kläger
zu der Überzeugung der nicht ausreichenden Deutschkenntnisse gekommen.
Die Urteilsgründe liegen noch nicht schriftlich vor, doch aus den Erörterungen im Prozess
kann jedoch geschlossen werden, dass das Gericht der Argumentation des Klägers folgt,
dass das angewandte Verfahren eines unangekündigten Telefonanrufs zur Ermittlung von
Sprachkenntnissen Menschen besonders benachteiligen kann, die Deutsch als
Zweitsprache sprechen. Damit wird der Klage gegen indirekte Diskriminierung aufgrund
von Herkunft stattgegeben.
Birte Weiß von basis & woge e.V. begrüßt das Urteil als richtungsweisend: „Wir freuen
uns für den Kläger, dass er für seine Diskriminierungserfahrung entschädigt wurde.
Darüber hinaus hat das Urteil aber eine grundsätzliche Bedeutung: Unsere
Beratungspraxis zeigt, dass viele die Erfahrung teilen, mit der Begründung
unzureichender Deutschkenntnisse ungerechtfertigterweise benachteiligt zu werden. Das
Urteil steht stellvertretend für viele Fälle, die nicht im Gericht landen.“
Rechtsanwalt Sebastian Busch berichtet zur Bedeutung des AGG-Urteils: “Drei Jahre nach
in Kraft treten des AGG gibt es immer noch sehr wenige Gerichtsverfahren. Auch
deswegen hat das Urteil eine wichtige Bedeutung für die rechtliche Klärung von
Diskriminierungstatbeständen.“
Pressekontakte:
Birte Weiß, Antidiskriminierungsberatung für MigrantInnen, basis & woge e.V. 0151- 20482371
RA Sebastian Busch: 040-4397039
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