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Sie haben Diskriminierung erlebt?

Sie haben Rechte und können sich wehren.

Das müssen Sie nicht allein tun. Hier finden Sie Unterstützung.

Die wichtigsten Informationen zum Thema Antidiskriminierungsberatung auf einen Blick


Was ist Antidiskriminierungsberatung?


Qualifiziertes Unterstützungsangebot für Betroffene: Empowerment und Durchsetzung von Rechten

Antidiskriminierungsberatung ist ein Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung. Auf der Grundlage fachlicher Standards bietet es einen geschützten Raum zur Bearbeitung von Diskriminierungserfahrungen und begleitet Ratsuchende bei konkreten Schritten zur Einforderung ihres Rechts auf Gleichbehandlung und Respekt. Dabei werden psycho-soziale, rechtliche, politische und sozialwissenschaftliche Aspekte einbezogen.


Impulsgeber für Veränderungen: Abbau von Diskriminierung in Institutionen und Strukturen

Ausgehend von der Arbeit in konkreten Einzelfällen gibt Antidiskriminierungsberatung Impulse für institutionelle und strukturelle Veränderungen. Diskriminierende Praxen werden sichtbar gemacht und thematisiert, Sensibilisierungs- und Veränderungsprozesses in Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen begleitet.


Fachstelle für Diskriminierungs als Querschnittsthema:Sensibilisierung der Regelstrukturen und zentraler Knoten in Verweisnetzwerken

Diskriminierung und Diskriminierungserfahrungen sind ein fachliches Querschnittsthema der Sozialen Arbeit. Antidiskriminierungsberatung trägt die fachliche Expertise in die Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe, vernetzt und übernimmt die themenspezifische Beratungsarbeit.

 

Handlungsmöglichkeiten der AD-Beratung - drei Beispielfälle


  • Selektive Mieterhöhung für Migrant_innen
    In einem Wohnkomplex wurde bei den wenigen Familien mit Migrationshintergrund die Miete erhöht, während sie bei allen mehrheitsdeutschen Mieter_innen gleich blieb. Die betroffenen Familien suchten Unterstützung bei einer Antidiskriminierungsberatungsstelle. Gemeinsam sicherten sie Beweise und legten Beschwerden ein. Diese zeigten leider nicht die gewünschte Wirkung. Deshalb entschieden sich die Betroffenen zu einer Klage und wehrten sich erfolgreich. In der Entscheidungsfindung und während des Prozesses wurden sie kontinuierlich von der Beratungsstelle begleitet.


  • Rassistische Einlasskontrollen
    An der Diskotür war für H. der Abend oftmals zu Ende während seine mehrheitsdeutschen Freunde in die Clubs kamen. Zusammen mit einer Antidiskriminierungsberatungsstelle führte er ein Testing durch, das die strukturelle Dimension der Diskriminierung sichtbar macht: 7 von 13 getesteten Diskotheken führten rassistische Einlasskontrollen durch. In der Folge entwickelte die Beratungsstelle ein Konzept für diskriminierungsfreie Einlasskontrollen und erprobte es mit veränderungsbereiten Clubs. Darüber hinaus unterstützte sie Betroffene dabei, Klage gegen Clubs zu führen, die zu keiner Veränderung bereit waren.


  • Ethnisierende Zuschreibungen im Bewerbungsgespräch
    M. war zu ihrem ersten Vorstellungsgespräch eingeladen worden. Immer wieder bezogen sich die Interviewer_innen im Gespräch auf ihre und die Herkunft ihrer Eltern. Zugleich führten sie inhaltliche Positionen M’s immer wieder auf ihren Migrationshintergrund und ihre „kulturelle Herkunft“ zurück. M. fand das unangemessen, fühlte sich zunehmend unwohl und als Person und themenbezogene Expertin nicht gemeint. Das drückte sie in dem Gespräch auch aus. Als unmittelbares Feedback bekam sie gesagt, dass sie lockerer und nicht so defensiv sein solle. Diese Erfahrung beschäftigte M. über Wochen. Sie suchte Unterstützung in einer Antidiskriminierungsberatungsstelle, um für sich zu klären, was in diesem Bewerbungsgespräch passiert ist. Anschließend führte sie eine schriftliche Auseinandersetzung mit dem Unternehmen. Auch dabei wurde sie von der Beratungsstelle begleitet.
 

Warum ist ein Beratungsangebot in Fällen von Diskriminierung nötig?


Ein spezialisiertes Beratungs- und Unterstützungsangebot ist nötig, weil Diskriminierung und ein selbst-behauptender, Rechte einfordernder Umgang mit Benachteiligungen schnell überfordern kann. Betroffene müssen Verletzungs- und Gewalterfahrungen bewältigen, kämpfen oftmals gegen Widerstände und sind dabei zusätzlich mit Machtungleichheiten konfrontiert.


Das Erleben von Diskriminierung ist verletzend.

Diskriminierung zu erleben, löst starke emotionale Reaktionen (wie Ohnmacht, Wut, Rückzug, Angst, Sprachlosigkeit, Zweifel) aus, kostet Kraft und gefährdet den Zugang und die Teilhabe in existentiellen Lebensbereichen (bspw. Bildung, Arbeit, Wohnen oder Gesundheit).

Die Thematisierung von Diskriminierung und das Einfordern von Veränderung liegt oftmals auf Seiten der Betroffenen und kommt als Belastung zu der Diskriminierungserfahrung hinzu.

Obwohl der Schutz vor Diskriminierung und das Gebot der Gleichbehandlung ein wesentliches rechtsstaatliches Prinzip sind und es entsprechende Gesetze für alle Lebensbereiche gibt, müssen Betroffene ihre Rechte in konkreten Situationen immer wieder gezielt behaupten und für sie kämpfen. Das Ansprechen von Diskriminierung ist dabei eine bewusste Entscheidung von Betroffenen. Aufgrund der in unserer Gesellschaft (noch immer) fehlenden Antidiskriminierungskultur wird die Thematisierung von Seiten der Diskriminierungs-verantwortlichen oftmals in einem Konfliktrahmen wahrgenommen. Sie erleben die Kritik als Angriff (nicht als Angebot zu einer Auseinandersetzung) und reagieren abwehrend, relativierend oder aggressiv. Oftmals verfügen sie nicht über die Kompetenzen/ Strukturen zu einer konstruktiven Veränderung.

Diskriminierung geht mit strukturellen und situativen Machtgefällen einher.

Strukturell, weil gesellschaftlich marginalisierte Positionen um Anerkennung und gegen dominante Deutungsmuster, historisch verankerte Vorurteile und Unwissen kämpfen müssen. Situativ, wenn Arbeitnehmer_innen gegenüber Arbeitgeber_innen, Eltern gegenüber der Schule oder Antragsteller_innen gegenüber einer Behörde ihre Interessen behaupten wollen.

 

Warum ein spezialisiertes Beratungsangebot?


Antidiskriminerungsberatung ist ein spezialisiertes Beratungsangebot, weil die Unterstützung von Betroffenen und die Bearbeitung von Diskriminierung inhaltlich komplex und arbeitsintensiv ist. Dafür braucht es eine spezialisierte, professionelle Infrastruktur Die Verankerung als Querschnittsaufgabe und/oder in ehrenamtlichen Strukturen reichen nicht.


Antidiskriminierungsberatung ist ein eigenständiges Feld der Sozialen Arbeit mit Fachstandards und definierten Interventionsmethoden.

Die fachliche Unterstützung in Diskriminierungsfällen erfordert ein kontinuierliches, professionelles Arbeiten in einem komplexen psycho-sozialen, rechtlichen, politischen und inhaltlichen Kontext. Für Betroffene geht es um Verletzungs- und Gewalterfahrungen, die auf emotionaler, kognitiver und identitärer Ebene Fragen aufwerfen. Zugleich gibt es rechtliche Definitionen und einen Fachdiskurs, die an die Beurteilung der konkreten Situationen herangetragen und vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Machtstrukturen eingeordnet werden müssen. Die Auseinandersetzung mit verantwortlichen Unternehmen, Verwaltungen, Organisationen und ihren konkreten Vertreter_innen wiederum verlangt ein komplexes Wissen zu Veränderungsprozessen, intra- und extrainstitutionellen Handlungsrahmen sowie Konfliktdynamiken. Konkrete Beratungsfälle machen oftmals ein zeitlich intensives Arbeiten nötig (durchschnittlich zwischen 10 - 20 Arbeitsstunden) und können sich, gerade wenn sie rechtliche Auseinander-setzungen beinhalten, schnell über längere Zeitspannen (mehr als ein Jahr) hinziehen.


Regelstrukturen sollen (Anti)Diskriminierung als Querschnittsthema verstehen und als wichtige Anlauf- und Erstberatungsstellen fungieren.

Regelstrukturen wie etwa der Jugendmigrationsdienst, Erziehungs- und Familienberatungsstellen oder offene Jugendtreffs aber auch Beauftrage oder zielgruppenspezifische Interessenvertretungen sind wichtige erste Anlaufstellen und Resonanzräume für Betroffene. Als Anlauf- und Erstberatungsstellen sollen sie (Anti)Diskriminierung als fachliches Querschnittsthema in ihrer Praxis verankern, Ratsuchenden eine erste Orientierungen geben und an Fachstellen verweisen. Vergleichbar etwa dem Thema Kindeswohl braucht (Anti)Diskriminierung einerseits eine breitenwirksame Sensibilisierung und Verankerung im Sinne eines Querschnittsthemas und zugleich qualifizierte Fachstellen, an die in konkreten Fällen und Fragen verwiesen werden kann. In der Realität werden Regelstrukturen diesen fachlichen Anforderungen aktuell noch nicht gerecht (vgl. ADB Sachsen (2014): Diskriminierung als Thema der migrationsbezogenen Beratung). Deshalb müssen qualifizierte Antidiskriminierungsstellen auch Sensibilisierungs- und Qualifizierungsarbeit leisten.

 

Warum muss Antidiskriminierungsberatung nicht-staatlich sein?


Antidiskriminierungsberatung muss nicht-staatlich/ unabhängig sein, weil nur so sichergestellt werden kann, dass die verschiedenen rechtlichen und außergerichtlichen, vermittelnden und konfrontativen, einzelfallbezogenen und strukturellen Handlungsmöglichkeiten im Interesse der Betroffenen genutzt werden können und Ratsuchende das notwendige Vertrauen entwickeln.


Staatliche Stellen sind in ihrem Mandat und ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Institutionen wie die Antidiskriminierungsstelle des Bundes aber auch die wenigen existierenden Landes- und kommunalen Antidiskriminierungsstellen können um Stellungnahmen bitten, allgemeine rechtliche Informationen geben und sich als neutral Vermittelnde anbieten. In Fällen, in denen eine Bereitschaft zur Auseinandersetzung auf der diskriminierungsverantwortlichen Seite existiert, können das zielführende Handlungsoptionen sein. In konflikthaften Konstellationen allerdings ist eine parteiliche Unterstützung der Betroffenen nötig. Sie reicht von Interventionen zur Beweissicherung (z.B. Testings) über eine psycho-soziale Begleitung, das Angebot einer Rechtsberatung, die aktive Unterstützung in Beschwerde- und Klageverfahren bis hin zu einer fallspezifischen, positionierten Öffentlichkeitsarbeit.


Unterstützungsangebote müssen für Betroffene einen glaubwürdigen Rahmen bieten.

Beratung und die Annahme von Unterstützung sind Vertrauenssache. Ratsuchende offenbaren sich, teilen vertrauliche Informationen und intime Gefühle und müssen die Konsequenzen tragen, wenn sie konkrete Schritte einleiten. Gerade in Fällen, in denen staatliche Akteur_innen als konkret diskriminierend oder als strukturell verflochten wahrgenommen werden, kann die Unabhängigkeit von Beratungsstellen für Betroffene eine wichtige Bedeutung bekommen.

 

Was sind die Aufgaben und fachlichen Grundlagen der Antidiskriminierungsberatung?


  • Aufgaben
    • Einzelfallberatung und -begleitung (60%)
    • Einzelfallübergreifende Arbeit zur Veränderung diskriminierungssensibler Strukturen (20%)
    • Sensibilisierung von Regelstrukturen und der Mehrheitsbevölkerung (5%)
    • Netzwerk- und Gremienarbeit (5%)
    • Sensibilisierung und Qualifizierung von Anlaufstrukturen (5%)
    • Monitoriung und Dokumentation (5%)


Fachliche Grundlagen

Die fachlichen Grundlagen der Antidiskriminierungsberatung hat der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) in den folgenden Publikationen zusammengefasst und ausgeführt:


Die Eckpunkte sind das Ergebnis der gemeinsamen Praxisreflexion der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen innerhalb des advd. Die niedergelegten Prinzipien bündeln jahrelange Erfahrungen aus hunderten Beratungsfällen und den dort erprobten und kontinuierlich weiterentwickelten Interventionen. Das Papier zielt auf eine Qualitätssicherung durch die Definition fachlicher Standards und ist so eine wichtige Etappe im Prozess der Professionalisierung der Antidiskriminierungsberatung.

Seit der Veröffentlichung der Eckpunkte hat das Thema Antidiskriminierungsberatung weiter an Be­deutung gewonnen. Durch die Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft, zivilgesellschaftliche Initiativen und die Gründung wei­terer staatlicher Antidiskriminierungsstellen auf Landesebene (zuletzt Schleswig-Holstein und Thüringen) sind weitere Strukturen entstan­den, die sich aktuell zwar noch in der Aufbauphase befinden, aber per­spektivisch auch beraterische Aufgaben übernehmen bzw. koordinie­ren wollen. Vor diesem Hintergrund zeigt sich die Notwendigkeit einer Ver­ständigung darüber, was Antidiskriminierungsberatung bedeutet und wie sie praktisch umgesetzt wird. Deshalb hat sich der advd entschlos­sen, seine Standards in Bezug auf die Praxis auszubuchstabieren und zu konkretisieren. Wir hoffen, dass die vorliegende Publikation den fachlichen Dia­log um Antidiskriminierungsberatung bereichert und Berater_innen vor Ort Konzepte und Werkzeuge an die Hand geben kann. Zugleich aber hoffen wir auch, dass sie Entscheidungsträger_innen auf kom­munaler, Landes- und Bundesebene erreichen wird. Ihr Verständnis und politischer Wille ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung wohn­ortnaher, qualifizierter Antidiskriminierungsstrukturen und zur Entwicklung einer diskriminierungssensiblen Alltagskultur.

 

Wie sollte eine Antidiskriminierungsinfrastruktur in den Bundesländern personell und finanziell ausgestattet sein?


Die Rahmenbedingungen in den 16 Bundesländern sind zum Teil sehr unterschiedlich. Sie unterscheiden sich in der Größe, Binnenstruktur, Einwohner_innenzahl aber auch in ihrer politischen Tradition, Verwaltungsstruktur und Organisationslandschaft.

Die Beratungsinfrastruktur für den Bereich Diskriminierung muss von diesen länderspezifischen Gegebenheiten ausgehen, so dass ein einheitliches Strukturmodell nur begrenzt und als Orientierung sinnvoll ist.



Allgemein lassen sich die folgenden Eckpunkte formulieren:

  • Die Beratungsstruktur sollte aus spezialisierten Stellen (Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung) und einem breiten Netz von Anlaufstellen (Erst- und Verweisberatung) bestehen.
  • Die qualifizierte Antidiskriminierungsberatung muss professionell erbracht werden (hauptamtlich, fachliche Qualifikation der Berater_innen).
  • Wohnortnähe orientiert sich an einer Versorgungsstruktur, die in einem Umkreis von maximal 50 km ein qualifiziertes Beratungsangebot vorhält.

Durchschnittlich ist von der folgenden personellen Mindestausstattung auszugehen:

  • 6 VZÄ Beratung mit sich ergänzenden psycho-sozialen, rechtlichen, therapeutischen und sozialwissenschaftlichen Fachkompetenzen auf der Basis einer beraterischen Grundqualifikation
  • 1 VZÄ Geschäftsführung
  • 0,5 VZÄ Öffentlichkeitsarbeit
  • 1 VZÄ Verwaltung
 

Warum braucht es zusätzlich zu Opferberatung und Mobiler Beratung noch ein weiteres Beratungsangebot?


Opferberatung, Mobile Beratung und Antidiskriminierungsberatung haben eigenständige, sich ergänzende Perspektiven, Zielgruppen und Methoden. Gemeinsam ist allen drei Ansätzen ein inhaltlich positioniertes Arbeiten an unterschiedlichen Formen der Verletzung von Menschenrechten und demokratischen Grundwerten. In der Praxis gibt es vielfältige Formen der Kooperation und des wechselseitigen Verweises.

  • Opferberatung unterstützt Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt. Dabei geht es in der Regel um strafrechtlich relevante Übergriffe und massive, oftmals physische Gewalterfahrungen. Betroffene erhalten eine psycho-soziale Unterstützung bei der Bearbeitung der Erlebnisse und werden im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung der Taten professionell begleitet.


  • Mobile Beratung ist ein gemeinwesen-orientierter Ansatz. Er unterstützt lokale Akteur_innen bei der Entwicklung und Förderung demokratischer Strukturen und in der Arbeit gegen rechte Strukturen. Dabei geht es oftmals um ein Coaching sowie die Entwicklung und die Begleitung konkreter Projekte, Initiativen, Runder Tische und Netzwerke, die im kommunalen Rahmen wirken.


  • Antidiskriminierungsberatung ist ein Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung - vor allem in den Bereichen Arbeit, Güter und Dienstleistungen, Gesundheit, Bildung, Behörden/ Verwaltung. Diskriminierung ist kein Straftatbestand, deshalb müssen Betroffene ihr Recht zivil-, arbeits- oder verwaltungsrechtlich einfordern. Diskriminierung setzt stark an Alltagserfahrungen an und geht in der Regel nicht von politisch radikalisierten Menschen aus. Vielmehr sind Ausschlüsse und Benachteiligungen eingebettet in das (nicht reflektierte) Handeln von Organisationen und Alltagsformen von Rassismus, Ableismus, Heteronormativität etc. AD-Beratung unterstützt Betroffene bei der persönlichen Verarbeitung, Klärung des Sachverhaltes und der Veränderung diskriminierender Praxen.


In den Bundesländern (unter anderem Sachsen, Brandenburg, Berlin) in denen alle drei Beratungsangebote bereits seit einiger Zeit existieren, gibt es gute Erfahrungen der Kooperationen und des wechselseitigen Verweises. Die Beratungsstellen arbeiten jeweils eigenständig und ergänzen sich wechselseitig.

Zum Teil, etwa bei der Opferperspektive Brandenburg sind Antidiskriminierungsberatung und Opferberatung als eigenständige, fachlich und personell voneinander abgegrenzte Beratungsangebote unter dem Dach der selben Organisation angesiedelt.

 

Unterstützungsstruktur = Anlaufstellen + Fachstellen. Was ist damit gemeint?

Um konsequent und nachhaltig gegen Diskriminierung aktiv zu werden, müssen Betroffene flächendeckend und niedrigschwellig Unterstützung finden. Dafür braucht es ein breites Netz sensibilisierter Anlaufstellen und spezialisierte Beratungsstellen, die Betroffene qualifiziert beraten und die Anlaufstellen vernetzen.


Ein breites Netz von Anlaufstellen...*
Anlauf- und Erstberatungsstellen sind nah an der Alltagswelt von Betroffenen. Es sind community-basierte Organisationen, offene Jugendangebote, zielgruppenspezifische und allgemeine Beratungsangebote (Jugendmigrationsdienst, Erziehungs- und Familienberatung, Schulsozialarbeit, …), Multiplikator_innen etc. Im niedrigschwelligen Kontakt und durch gezielte Gruppenangebote, Veranstaltungen (z.B. Empowermentgruppen) können sie Diskriminierung thematisieren und Diskriminierungserfahrungen aufgreifen. Sie sollen erste Handlungsmöglichkeiten aufzeigen können, zum aktiven Handeln motivieren und in konkreten Fällen an spezialisierte Beratungsangebote verweisen.

… mit einem qualifiziertem Beratungsangebot als Knotenpunkt.
Zusätzlich benötigt es Antidiskriminierungsberatungsstellen an die Betroffene verwiesen werden können und die über die Kompetenzen und Ressourcen verfügen, um in konkreten Fällen umfassend und klient_innenzentriert zu unterstützen. Diese Beratungsstellen sollen professionell nach Fachstandards arbeiten. Zusätzlich haben sie die Aufgabe, Regelstrukturen und potentielle Anlaufstellen für (Anti)Diskriminierung als Querschnittsthema zu sensibilisieren und zu qualifizieren.

 

Wie sieht die aktuelle Situation aus?


Das Thema Antidiskriminierung wird regelmäßig besprochen, aber der entscheidende strukturelle Schritt fehlt.

Das Themenfeld Antidiskriminierung hat seit der Diskussion um die Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 2006 kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Die Erkenntnis hat sich weitgehend durchgesetzt, dass sich ein demokratisches Zusammenleben in einer pluralistischen und vielfältigen Gesellschaft nur unter Einbeziehung einer Antidiskriminierungspolitik erreichen lässt. In verschiedenen Fachpolitiken (Integration, Inklusion, Gleichstellung, Demographie aber auch Bildung, Arbeit, Sozialpolitik) wird Diskriminierung als Themenfeld definiert. In den Leitbildern von Kommunen, Unternehmen und Organisationen wird Diskriminierungsfreiheit als Ziel formuliert. Allerdings ist vieles davon Symbolpolitik. Es mangelt an konkreten Maßnahmen und einer strukturellen Verankerungen: Was wird als Diskriminierung definiert? Welche Beschwerdemöglichkeiten gibt es für Betroffene? Wie soll mit konkreten Beschwerden verfahren werden? Wer ist zuständig? Mit welchen Kompetenzen? Welche präventiven Maßnahmen gibt es?

In vielen Ländern beginnen sich Strukturen zu entwickeln - Koalition gegen Diskriminierung, Landesantidiskriminierungsstellen, Netzwerke

In den meisten Bundesländern ist Antidiskriminierung als Thema angekommen. Aktuell sind 10 Bundesländer der „Koalition gegen Diskriminierung“ beigetreten, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiiert wurde und als Selbstverpflichtung der Länder u.a. eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit zum Thema, die Stärkung von Anlauf- und Unterstützungsstrukturen für Betroffene sowie die Benennung eines zentralen Ansprechpartners vorsieht. In fünf Bundesländern gibt es Landesantidiskriminierungsstellen, die in Landesministerien oder direkt in den Landtagen angesiedelt sind. In vielen Landesaktionsplänen und Fachpolitiken zu den Themen Integration, sexuelle Vielfalt, Inklusion und Gleichstellung ist Diskriminierung als Themenfeld aufgeführt. In allen Bundesländern existieren regionale und/oder landesweite zivilgesellschaftliche Netzwerke zum Thema Antidiskriminierung. Der Aufbau von spezialisierten Beratungsstrukturen wird angestrebt. Diese Entwicklungen sind teilweise mit den jeweiligen Demokratiezentren koordiniert, zum Teil steht eine engere Zusammenarbeit noch aus.

Ein weiter Weg zu einer ausreichenden Infrastruktur - das konkrete Beratungsangebot ist prekär, unterfinanziert und nicht flächendeckend.

Aktuell sind wir noch sehr weit von einer tatsächlich wohnortnahen, niedrig-schwelligen und qualifizierten Beratung von Betroffenen entfernt. Bundesweit gibt es weniger als 50 Organisationen, die in sehr unterschiedlichem Umfang Antidiskriminierungsberatung anbieten. Um diese Zahl zu kontextualisieren: bundesweit gibt es ca. 400 Kommunen. Hinzu kommt, dass die Organisationen nicht gleichmäßig verteilt sind, sondern sich zum Teil auf einige Städte konzentrieren.

Eine zweite Zahl: Auf jede_n qualifizierte_n Antidiskriminierungsberater_in (ehrenamtlich, auf Honorarbasis und/oder hauptamtlich) kommen aktuell etwa 1 - 1,5 Mio. Einwohner_innen. Auch hier zur Einordnung eine Gegenüberstellung: In einer aktuellen Repräsentativbefragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gab jede_r Dritte an, in den letzten zwei Jahren Diskriminierung erlebt zu haben.

Die bestehenden Beratungsstellen werden bis auf wenige Ausnahmen nicht institutionell gefördert und müssen ihr Beratungsangebot mit stark befristeten Projektförderungen (oftmals auf Jahresbasis) und grundsätzlich knapp bemessenen Finanzmitteln bestreiten. Die Sicherung und Weiterentwicklung der fachlichen Qualität der Arbeit und der Kontinuität des grundsätzlichen Angebotes sind unter diesen Rahmenbedingungen nur begrenzt möglich.

 

Was ist Diskriminierung?

Menschen erleben Diskriminierung in unterschiedlichen Lebensbereichen - beispielsweise bei der Wohnungssuche, in der Arztpraxis, auf der Arbeit, in der Behörde oder in der Straßenbahn. 

Von Diskriminierung sprechen wir, wenn Benachteiligungen, Ausgrenzung oder Belästigungen wegen grundlegender Zugehörigkeiten oder Zuschreibungen geschehen. Dazu gehören zum Beispiel: rassistische Zuschreibungen, Sprache, Herkunft, sexuelle Identität, aber auch das Lebensalter, Geschlecht, Religion/ Weltanschauung sowie körperliche, geistige und seelische Fähigkeiten.

Antidiskriminierungsberatung unterstützt Sie dabei, sich gegen Diskriminierung zu wehren und Ihre Rechte einzufordern. Sie bietet Ihnen einen geschützten Raum, um über das Erlebte zu sprechen und Klarheit über Ihre Anliegen zu gewinnen. Auf Wunsch entwickeln die Berater_innen gemeinsam mit Ihnen Handlungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Handlungsmöglichkeiten können unter anderem sein: die Sicherung von Indizien, das Verfassen eines Beschwerdebriefes, das Einholen von Stellungnahmen, die Begleitung zu Vermittlungsgesprächen aber auch Informationen zu und die Unterstützung bei rechtlichen Schritten.

Wenn Sie Diskriminierung erfahren haben, können Sie die Beratungsstellen des advd kontaktieren.

Da für rechtliche Schritte eine enge zeitliche Frist von zwei Monaten nach Bekanntwerden der Diskriminierung gilt, ist es sinnvoll, die Beratung möglichst zeitnah in Anspruch zu nehmen.

 

FRAGEN & ANTWORTEN

Was tun bei Diskriminierung?

Diskriminierung zu erfahren, kann verletzend, verwirrend, beschämend, überfordernd sein. Es kann wütend machen und/oder eine_n hilflos und schwach fühlen lassen. Diskriminierung kann zu Widerspruch motivieren und/oder zur Resignation führen. Es gibt nicht die richtige Antwort und ebenso wenig völlig falsche Reaktionen. Menschen reagieren unterschiedlich - abhängig von ihrer Persönlichkeit, ihrer Tagesform, der Situation, den anderen Beteiligten, der Vorgeschichte, den vermuteten Konsequenzen und Vorerfahrungen... Manchmal gibt es spontane Reaktionen, manchmal welche, die mit Abstand und vielleicht in Rücksprache mit anderen reifen.

Diskriminierung zu thematisieren und zu widersprechen ist nicht leicht. Sie hinzunehmen hat allerdings oftmals auch Folgen.

Grundsätzlich gilt: Diskrimnierung verletzt die Würde von Menschen verstößt gegen das fundamentale Recht auf Gleichbehandlung. Oft ist sie auch gesetzlich verboten. Sie sind nicht allein. Es gibt Beratungsstellen, die Sie unterstützen können - vertraulich, kostenlos, professionell.

Nehmen Sie Kontakt auf.

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Was kann ich tun, wenn ich diskriminiert wurde?

In der Situation

  • Achten Sie auf sich. Diskriminierung zu erfahren, ist verletzend und kann starke Emotionen auslösen - und manchmal auch einen starken Handlungsdruck. Sie müssen niemandem etwas beweisen, besonders schlagfertig sein oder sofort "richtig" reagieren. Sie müssen die Diskriminierung aber auch nicht hinnehmen. Überlegen Sie, was Ihnen gerade gut tun würde und was Sie tun möchten. Die Situation zu verlassen ist genau so in Ordnung wie eine sachliche Auseinandersetzung oder eine deutliches "Stopp!".
  • Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren. Machen Sie Ihre Position klar. Fragen Sie nach. Fragen Sie nach den Gründen für ein Verhalten oder eine Entscheidung und benennen Sie möglichst klar, dass und (wenn mölich) warum Sie nicht einverstanden sind. Das schließt Emotionen nicht aus. In Institutionen kann es auch hilfreich sein, nach Vorgesetzten oder Beschwerdemöglichkeiten zu fragen.
  • Suchen Sie Unterstützer_innen. Oftmals gibt es (un)beteiligte Dritte, die Sie ansprechen und einbeziehen können. Sei es als emotionale Unterstützung, als spätere Zeug_innen und/oder damit eine Öffentlichkeit entsteht.
  • Sichern Sie Beweise, sprechen Sie Zeug_innen an. Versuchen Sie Beweise zu sichern. Fragen Sie nach Gründen für eine Entscheidung oder Handlung. Fordern Sie schriftliche Belege. Fotografieren Sie, speichern Sie digitale Belege etc. Notieren Sie sich die Namen von Beteiligten und Zeug_innen.

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Nachdem die Situation vorbei ist

  • Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an. Um wichtige Informationen nicht zu vergessen, sollten Sie möglichst zeitnah ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Hier finden Sie eine Vorlage.
  • Suchen Sie Unterstützung in Ihrem sozialen Umfeld. Sprechen Sie mit Menschen in Ihrem Umfeld, die Sie verstehen und denen Sie sich anvertrauen können. Das können Freund_innen, Familie oder Partner_innen sein. Es kann hilfreich sein, Gefühle in Worte zu fassen, Erfahrungen zu teilen und Zuspruch zu erhalten.
  • Suchen Sie zeitnah professionelle Unterstützung Es gibt Beratungsstellen, die auf Unterstützung in Diskriminierungsfällen spezialisiert sind. Sie können Ihnen helfen, das Erlebte einzuordnen und zu verarbeiten. Außerdem können die Berater_innen Ihnen dabei helfen, sich zu klären und konkrete rechtliche und außergerichtliche Schritte einzuleiten. Um mögliche rechtliche Ansprüche zu wahren, ist eine zeitnahe Kontaktaufnahme ratsam, da Ansprüche 2 Monate nach Bekanntwerden der Diskriminierung verjähren können.

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Was erwartet mich in der Beratung?

Antidiskriminierungsberatung ist ein Unterstützungsangebot, das Sie, Ihre Erfahrungen und Erwartungen in den Mittelpunkt stellt.

Die Berater_innen

  • hören Ihnen zu.
  • besprechen mit Ihnen, was Sie tun können und tun möchten.
  • werden in Ihrem Auftrag aktiv.

Unter anderem

  • schreiben sie Beschwerdebriefe
  • begleiten sie Sie zu Gesprächen
  • arbeiten sie mit Rechtsanwält_innen zusammen.

In der Regel beginnt eine Beratung mit einem etwa einstündigen Gespräch, in dem Sie ausführlich erzählen können, was Ihnen passiert ist und was Ihr Anliegen ist. Sie können Ihre Fragen stellen und vereinbaren mit dem/der Berater_in das weitere Vorgehen.

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Wie arbeitet Antidiskriminierungsberatung?

Antidiskriminierungsberatung arbeitet auf der Grundlage von Fachstandards. Die folgenden Prinzipien haben der advd und seine Mitgliedsorganisationen für sich festgelegt:

Parteilichkeit
Die Berater_innen sind auf Ihrer Seite. Sie vertreten Ihre Perspektive und Ihre Interessen.

Vertraulichkeit
Die Berater_innen machen nichts ohne Ihre Zustimmung und geben keine Informationen weiter.

Unabhängigkeit
Die Beraterungsstellen arbeiten unabhängig. Sie sind keine staatliche Organisation oder Behörden.

Fachlichkeit
Die Berater_innen stellen durch ihre Qualifizierungen sowie regelmäßige Weiterbildungen, (Selbst)Reflexion und fachlichen Austausch ihre fachliche Kompetenz sicher.

Mehrsprachigkeit
Bei Bedarf bemühen sich die Berater_innen um eine professionelle Dolmetschung.

Anonymität
Auf Wunsch werden Sie anonym beraten.

Kostenfreiheit
Die Beratung kostet kein Geld.

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Habe ich Diskriminierung erlebt?

War die Wohnung wirklich schon vergeben? Darf ich im Bewerbungsgespräch nach der Herkunft meiner Eltern gefragt werden? Nach einer Behinderung? Nach meiner sexuellen Identität? Hätte eine jüngere (mehrheitsdeutsche, männliche) Person die Leistung auch nicht bekommen? War da Ablehnung in dem Blick? Bin ich vielleicht doch zu sensibel?

Ob eine Situation "schon" eine Diskriminierung ist, ist manchmal nicht so einfach zu beantworten. Manchmal fehlt es an wichtigen Informationen oder eindeutigen Belegen. Manchmal gibt es eine Unsicherheit zu der Frage was erlaubt ist oder das etwas diffuse Gefühl, dass eine Grenze überschritten wurden.

Auch Fragen, Unsicherheiten und Zweifeln haben ihren Platz in der Beratung. Im Gespräch mit dem/der Berater_in können Sie Klarheit gewinnen - über Ihr eigenes Verständnis von Diskriminierung, über Fachdefinitionen und rechtliche Regelungen. Es kann Sie in Ihrer Haltung stärken und Ihnen Argumente an die Hand geben. Durch Recherchen, Testings oder auch das Einholen einer Stellungnahme können die Hintergründe einer Handlung/ Entscheidung deutlicher werden.

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Wie finde ich eine Beratungsstelle?

Eine Liste der Beratungsstellen, die nach den fachlichen Standards des advd arbeiten, finden Sie **hier.

Eine erste rechtliche Einschätzung und Informationen zu weiteren Anlaufstellen in Ihrer Nähe können Sie auch bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

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Was kann ich tun, wenn es keine Beratungsstelle in meiner Nähe gibt?

Leider gibt es in Deutschlang noch immer kein flächendeckendes Unterstützungs- und Beratungsangebot für Menschen, die Diskriminierung erlebt haben. Deshalb kann es sein, dass Sie keine spezialisierte Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden.

In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte. Wir unterstützen Sie dabei, eine Lösung und passende Ansprechpartner_innen zu finden.