Pressemitteilungen des advd
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird heute 20 Jahre alt. Anlässlich des Jubiläums startet das Bündnis AGG Reform-Jetzt! die Petition „Schluss mit Symbolpolitik – Für einen echten Schutz vor Diskriminierung“. Darin fordert das Bündnis den Deutschen Bundestag und die zuständigen Ausschüsse auf, die geplante Reform des AGG grundlegend nachzubessern.
Der heute veröffentlichte Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) dokumentiert einen neuen Höchststand an Beratungsanfragen. Damit setzt sich ein Trend fort, der seit Jahren zu beobachten ist: Immer mehr Menschen wenden sich an die ADS, weil sie Diskriminierung erleben und Unterstützung suchen.
Das Bündnis AGG Reform-Jetzt! begrüßt, dass die Bundesregierung erstmals seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine Reform auf den Weg bringt. Der vorliegende Gesetzentwurf bleibt aus Sicht des Bündnisses jedoch deutlich hinter den Anforderungen an einen wirksamen Diskriminierungsschutz zurück. Zwar werden einzelne Schutzlücken geschlossen und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes punktuell gestärkt, grundlegende strukturelle Defizite des AGG bleiben jedoch bestehen.
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) begrüßt, dass erstmals seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ein Reformprozess angestoßen wurde. Gleichzeitig bleibt der vorliegende Gesetzentwurf aus Sicht der Beratungspraxis deutlich hinter den notwendigen Verbesserungen für einen wirksamen Diskriminierungsschutz zurück.
Der im Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück: Statt die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen und private Unternehmen verbindlich zur Barrierefreiheit zu verpflichten, setzt der Entwurf auf unverbindliche Einzelfalllösungen. Selbst geringfügige Anpassungen können als unzumutbar abgelehnt werden, wirksame Sanktionen und Entschädigungsansprüche fehlen. Dadurch bleibt das Diskriminierungsverbot gegenüber privaten Anbietern in der Praxis schwach. Für viele Menschen, die seit Jahren für Barrierefreiheit und eine inklusive Gesellschaft kämpfen, wird sich im Alltag kaum etwas verbessern.
Der im Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück: Statt die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen und private Unternehmen verbindlich zur Barrierefreiheit zu verpflichten, setzt der Entwurf auf unverbindliche Einzelfalllösungen. Selbst geringfügige Anpassungen können als unzumutbar abgelehnt werden, wirksame Sanktionen und Entschädigungsansprüche fehlen. Dadurch bleibt das Diskriminierungsverbot gegenüber privaten Anbietern in der Praxis schwach. Für viele Menschen, die seit Jahren für Barrierefreiheit und eine inklusive Gesellschaft kämpfen, wird sich im Alltag kaum etwas verbessern.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein wegweisendes Urteil zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gefällt. Er gab einer Klägerin Recht, die von einem Immobilienmakler aufgrund rassistischer Zuschreibungen diskriminiert worden war. Der BGH stellte klar: Auch Makler*innen können nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haftbar gemacht werden, wenn sie diskriminieren.
Der Ausbau unabhängiger Antidiskriminierungsberatung steht vor einem entscheidenden Rückschritt: Der Haushaltsausschuss hat in seiner Bereinigungssitzung entschieden, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) keine zusätzlichen Mittel für die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms‚ respekt*land‘ bereitzustellen.
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) veröffentlicht mit dem Lagebild Antidiskriminierung 2024 eine aktuelle Analyse der Diskriminierungsfälle, die von den Beratungsstellen im Verband dokumentiert wurden. Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache: Diskriminierung bleibt Alltag für viele Menschen in Deutschland – und die Zahl der Diskriminierungsfälle steigt.
Mitgliederversammlung des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland bekräftigt: Diskriminierungsschutz und gesellschaftliche Teilhabe sind unverzichtbar