Pressemitteilungen des advd
Der im Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück: Statt die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen und private Unternehmen verbindlich zur Barrierefreiheit zu verpflichten, setzt der Entwurf auf unverbindliche Einzelfalllösungen. Selbst geringfügige Anpassungen können als unzumutbar abgelehnt werden, wirksame Sanktionen und Entschädigungsansprüche fehlen. Dadurch bleibt das Diskriminierungsverbot gegenüber privaten Anbietern in der Praxis schwach. Für viele Menschen, die seit Jahren für Barrierefreiheit und eine inklusive Gesellschaft kämpfen, wird sich im Alltag kaum etwas verbessern.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute ein wegweisendes Urteil zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gefällt. Er gab einer Klägerin Recht, die von einem Immobilienmakler aufgrund rassistischer Zuschreibungen diskriminiert worden war. Der BGH stellte klar: Auch Makler*innen können nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) haftbar gemacht werden, wenn sie diskriminieren.
Der Ausbau unabhängiger Antidiskriminierungsberatung steht vor einem entscheidenden Rückschritt: Der Haushaltsausschuss hat in seiner Bereinigungssitzung entschieden, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) keine zusätzlichen Mittel für die nachhaltige Sicherung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms‚ respekt*land‘ bereitzustellen.
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) veröffentlicht mit dem Lagebild Antidiskriminierung 2024 eine aktuelle Analyse der Diskriminierungsfälle, die von den Beratungsstellen im Verband dokumentiert wurden. Die Ergebnisse sprechen eine deutliche Sprache: Diskriminierung bleibt Alltag für viele Menschen in Deutschland – und die Zahl der Diskriminierungsfälle steigt.
Mitgliederversammlung des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland bekräftigt: Diskriminierungsschutz und gesellschaftliche Teilhabe sind unverzichtbar
Berlin, 27.3.2025 - Deutschland braucht eine Politik, die unsere Gesellschaft, in der 25 Millionen Menschen einen Migrationshintergrund haben, widerspiegelt und Chancengleichheit für alle garantiert. Deshalb unterstützt der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) die Forderungen von dreizehn Migrantenorganisationen, die sich in einem offenen Brief an die Parteivorsitzenden von CDU, SPD und CSU gewandt haben.
Der Dachverband der unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen in Deutschland (advd) begrüßt die schnelle Umsetzung der EU-Standardrichtlinien für Gleichbehandlungsstellen in seiner Stellungnahme vom 14.10.2024: Sie stellt einen wichtigen Schritt dar, um den Diskriminierungsschutz zu stärken. Dennoch bleibt der aktuelle Gesetzesentwurf weit hinter den Versprechen der Koalition für eine umfassende Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zurück.
Im Jahr 2023 wurden rund 2.600 neue Fälle von Diskriminierung gemeldet – und das allein bei zwei Dritteln der Antidiskriminierungsberatungsstellen im advd in 11 Bundesländern. Das erste „Zivilgesellschaftliche Lagebild Antidiskriminierung“ des Antidiskriminierungsverbands Deutschland unterstreicht damit: Diskriminierung ist kein Randphänomen, sondern trifft viele Menschen in allen Lebensbereichen. Das AGG als zentrales Antidiskriminierungsgesetz greift in einem erheblichen Teil der Fälle nicht. Deshalb fordert der advd: Die von der Regierung versprochene AGG-Reform muss endlich umgesetzt werden!
PM:Das deutsche Antidiskriminierungsgesetz wird 18 - Kein Grund zum Feiern! Diskriminierungsfälle in Deutschland nehmen stetig zu - Bundesregierung verschleppt versprochene Reform
Pressemitteilung
Berlin, den 15.8.2024
Das deutsche Antidiskriminierungsgesetz wird 18 - Kein Grund zum Feiern!
Diskriminierungsfälle in Deutschland nehmen stetig zu - Bundesregierung verschleppt versprochene Reform
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird am 18. August 18 Jahre alt. Das Gesetz weist seit Inkrafttreten massive Schutzlücken auf, trotzdem fand in dieser Zeit keine umfassende Reform statt. Obwohl im Koalitionsvertrag vereinbart, setzt die Regierung die Reform nicht um.
advd launcht Digitale Akte zur Bewältigung steigender Beratungsanfragen und zur Sichtbarmachung von Diskriminierung
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) gibt heute mit großer Freude den Launch seiner neuen Digitalen Akte bekannt. Die zunehmenden Beratungsanfragen und Fälle von Diskriminierung haben den Bedarf an effizienten, digitalen Tools deutlich gemacht.
Der advd hat mit der Digitalen Akte eine wegweisende webbasierte Anwendung geschaffen, die es Antidiskriminierungsberater*innen ermöglicht, Beratungsprozesse und Diskriminierungsfälle einfacher zu dokumentieren und zu koordinieren. Das Tool verschafft so mehr Raum für die Unterstützung von Betroffenen von Diskriminierung.