BGG-Reform: Kein wirksamer Diskriminierungsschutz, dafür mehr Rechtsunsicherheit
Berlin, 12.2.2026
Der im Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück: Statt die UN-Behindertenrechtskonvention konsequent umzusetzen und private Unternehmen verbindlich zur Barrierefreiheit zu verpflichten, setzt der Entwurf auf unverbindliche Einzelfalllösungen.
Selbst geringfügige Anpassungen können als unzumutbar abgelehnt werden, wirksame Sanktionen und Entschädigungsansprüche fehlen. Dadurch bleibt das Diskriminierungsverbot gegenüber privaten Anbietern in der Praxis schwach. Für viele Menschen, die seit Jahren für Barrierefreiheit und eine inklusive Gesellschaft kämpfen, wird sich im Alltag kaum etwas verbessern.
Zudem schafft der Gesetzentwurf neue Unsicherheiten für Betroffene. Die Regelungen zu angemessenen Vorkehrungen überschneiden sich mit bestehenden Diskriminierungsschutzvorschriften - insbesondere mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - ohne das Verhältnis klar zu bestimmen. Unklar bleibt auch, welche Ansprüche in welchen Konstellationen greifen, welche Fristen gelten und welche Rechtsfolgen durchsetzbar sind. Statt Rechtssicherheit entsteht ein schwer durchschaubares Nebeneinander von Regelungen – zulasten derjenigen, die ihre Rechte geltend machen wollen.
Eine inklusive Gesellschaft braucht klare, kohärente und durchsetzbare Regelungen. Verwässerte Rechtsansprüche auf dem Papier, die folgenlos bleiben, sind das Gegenteil. Der advd fordert den Bundestag auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten: Barrierefreiheit muss verbindlich geregelt, die Rechtsdurchsetzung ermöglicht und das Verhältnis zum AGG eindeutig geklärt werden.
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