(Berlin) Zwei neue Maßnahmen zum Schutz vor institutioneller Diskriminierung

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Die Berliner Landesregierung bringt aktuell zwei neue Maßnahmen zum Schutz vor institutioneller Diskriminierung auf den Weg:

  1. Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) schützt vor Diskriminierung im öffentlichen Bereich: öffentliche Schulen, Polizei, Justiz, Behörden u.ä. Damit wird eine wichtige Lücke des rechtlichen Diskrminierungsschutzes geschlossen, denn das Allgemeine Gleichstellungsgesetz begrenzt sich auf die Bereiche Arbeit und Dienstleistungen. Das LADG befindet sich im parlamentarischen Abstimmungsprozess. Seine Verabschiedung ist für den 04.06.2020 im Berliner Abgeordnetenhaus geplant.

  2. Mit der Einrichtung der Zentralstelle Hasskriminalität bei der Staatsanwaltschaft möchte die Senatsverwaltung für Justiz eine diskriminierungssensiblere Strafverfolgung ermöglichen, wenn Menschen aus diskriminierenden Motiven beleidigt, bedroht oder angegriffen werden. Der Bedarf danach ist im Zusammenhang mit dem rechtsextremen Anschlag im Hanau am 17.02.2020 abermals deutlich geworden.

Anstoß zu diesen Vorhaben gaben Communities und Organisationen, die unablässig für den Schutz vor Diskriminierung und Hasskriminalität einstehen. Die Vorhaben werden weiterhin kritisch begleitet. Die advd-Mitgliedsorganisationen in Berlin sind in diesen Prozessen aktiv mit dabei.

advd