Die Entwicklung der mehrteiligen Ausbildung “Antidiskriminierungsberatung” war 2015 wichtiger Schritt des advd hin zu einer Professionalisierung und Qualitätssicherung der Antidiskriminierungsberatung.
Die fünfteilige Ausbildungsreihe wurde bislang insgesamt sechs Mal durchgeführt und hat dazu beigetragen, dass sich Beraterinnen in ihrer anspruchsvollen Arbeit reflektieren und Kompetenzen stärken und/oder Pionier_innen in der Initiierung und dem Aufbau von Beratungsstrukturen unterstützt und gestärkt werden.
Davon haben sowohl Betroffene von Diskriminierung profitiert, die eine qualifizierte und ihren Bedürfnissen entsprechende Unterstützung bekommen als auch die Gesellschaft als Ganze, indem konstruktive Formen der Auseinandersetzung und Änderung von diskriminierende Praxen eingeübt werden.
Die bisherigen Ausbildungsreihen in einigen Zahlen:
Ausbildungen fanden statt in Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, NRW und Sachsen.
Die insgesamt 121 Teilnehmerinnen kamen aus 11 Bundesländern / 40 Städten / über 60 Organisationen.
In mehr als 15 neugegründeten hauptamtlichen AD-Beratungsstellen waren die Teilnehmerinnen der Ausbildung zugleich die ersten Berater_innen in ihren Institutionen und konnten so von der Expertise und den Erfahrungen der bereits bestehenden Beratungsstellen profitieren.
15 Trainer_innen, vorwiegend selbst Berater_innen in Mitgliedsorganisationen des advd, waren in unterschiedlicher Intensität an den Ausbildungsmodulen beteiligt.
Die Evaluation dieser Ausbildungsreihen hat für die Durchgänge Nummer Sieben (seit November 2018 in Baden-Württemberg) und Acht (ab April in Leipzig) zu Veränderungen geführt. Hier sind die wichtigsten drei auf einen Blick:
Differenzierung zwischen Grundkurs und Aufbaukurs
Die bisherige Ausbildung wurde substantiell erweitert. Die bisherige Ausbildung (Vermittlung der Grundkompetenzen) wird nunmehr als Grundkurs zertifiziert. Darauf aufbauend ist die Zertifizierung eines Aufbaukurses möglich, die aus mindestens drei mindestens eintägigen einschlägigen Weiterbildungen besteht. Mit dieser Maßnahme soll ein Anreiz für Berater_innen geschaffen werden, sich kontinuierlich weiter zu qualifizieren. Insbesondere soll dadurch auch der beratungsstellen-übergreifende kollegiale Austausch gestärkt werden. Entsprechende Weiterbildungsangebote werden durch den advd organisiert.
Erweiterung des Grundkurses auf sechs zweitägige Module
Im Zuge der bisherigen Ausbildungen wurde deutlich, dass die Auseinandersetzung mit der Relevanz von sich überlagernden (intersektionalen) gesellschaftlichen Machtverhältnissen auf das Erleben und Handeln als Berater_innen und die Beziehungs- Auseinandersetzungsdynamiken mit Betroffenen als auch Diskriminierungsverantwortlichen bislang zu wenig Raum erhält. Deshalb wurde ein zusätzliches sechstes Modul (Positioniertheiten, Positionierungen, Intersektionalität) konzipiert.
Verbindlichere Einbindung und Reflexion eigenen beraterischen Handelns
Stärker und systematischer als in den bisherigen Ausbildungsreihen werden Teilnehmende ihre eigene Beratungsarbeit als Material in die Ausbildung einbringen. War das Verfassen eigener Beschwerdebriefe und die Vorstellung eigener Fälle bislang punktuell und wurde als Möglichkeit in die Hände der Teilnehmenden gelegt, sind nun 2 Beschwerdebriefe und die Vorstellung und Diskussion eines Beratungsprozesses obligatorische Bedingung für eine erfolgreiche Teilnahme.