Ausbildungsreihe für AD-Berater_innen startet im April
Am 11. April wird die mittlerweile 8. Ausbildungsreihe für Antidiskriminierungsberater_innen starten.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 03. März 2019.
Aufbau und Zielsetzung der Ausbildung
Die Ausbildung vermittelt die wesentlichen Inhalte und Haltungen der Antidiskriminierungsberatung und qualifiziert zu eigenständiger Beratungstätigkeit.
Die Qualifizierungsreihe besteht aus sechs aufeinander aufbauenden, zweitägigen Modulen. In den Modulen werden theoretische Grundlagen vermittelt und anhand konkreter Fallbeispiele und Übungen mit Bezug zum eigenen Arbeitskontext transferiert und in der Gruppe reflektiert.
Inhaltliche Grundlage sind die Standards für eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd) sowie die langjährigen Beratungserfahrungen seiner Mitgliedsorganisationen und Trainer_innen.
Gegenstand der Ausbildung ist die Auseinandersetzung mit
grundlegenden fachlichen Prinzipien wie Positioniertheit/ Positionierung, Parteilichkeit, Intersektionalität, Unabhängigkeit und Empowerment
zentralen Interventionsformen wie dem Sprechen im geschützten Raum/ psychosoziale Beratung, Recherche, Beschwerdebrief, Vermittlungsgespräch, Klage und Klagebegleitung, fallbezogene Öffentlichkeitsarbeit, fallübergreifende/ strukturelle Arbeit
rechtlichen und politischen Grundlagen des Diskriminierungsschutzes und strukturellen Rahmenbedingungen
kollegialer Fachaustausch zu konkreten Beratungsanliegen
Ablauf und Inhalte
Modul 1: Fachliches Diskriminierungsverständnis, Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung, Erst- und Verweisberatung
Erarbeitung und Reflexion des Diskriminierungsverständnisses der Qualifizierten Antidiskriminierungsberatung
Einführung in die Antidiskriminierung als Feld der Sozialen Arbeit (Prinzipien, Handlungsmodell, Interventionsmethoden, Rahmenbedingungen)
Abgrenzung von angrenzenden Beratungsangeboten (Opferberatung, Mobile Beratung)
Auseinandersetzung mit Beratungs- und Anlauf- und Verweisstrukturen (staatlich - nicht-staatlich, Antidiskriminierung als Kern- oder Querschnittsthema)
Modul 2: Antidiskriminierungsberatung als Prozess, beraterische Haltung
Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung als Berufsfeld der Sozialen Arbeit: Auseinandersetzung mit den fachlichen Standards unter besonderer Beachtung der Bedeutung von Positionierung/ Positioniertheit und Empowerment im Verlauf von Beratungsprozessen
Reflexion der professionellen Haltung, Beziehungsgestaltung und Rolle/ „Sprechen im Geschützen Raum“ als Grundlage der Beratung
Erarbeiten von Grundlagen zu Auftragsverhandlung, Prozessnavigation und Abschluss
vertiefter Überblick über Interventionsformen und Handlungsstrategien
Modul 3: Außergerichtliche Interventionen
Vertiefung der außergerichtlichen Interventionsformen Beschwerdebrief, Vermittlungsgespräch und Recherche
auf der Metaebene (Wann ist welche Interventionsform sinnvoll? Vor- und Nachteile im Vergleich)
der Makroebene (Wie funktioniert die Intervention? Was ist zu beachten?)
der Mikroebene (Wie kann/ muss die Intervention an die Erwartungen und Sinnkonstruktionen der Ratsuchenden im konkreten Fall angepasst werden?)
Modul 4: Rechtlicher Diskriminierungsschutz und rechtliche Interventionen
Systematik des europäischen und nationalen Rechtsschutzes gegen Diskriminierung
anwendungsbezogene Vertiefung des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), aktuelle Rechtssprechung und -entwicklung
Rollenklärung und Kooperation zwischen AD-Berater_innen und Rechtsanwält_innen
Relevanz und Anwendung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes in der Beratung
Modul 5: Positioniertheiten und Positionierungen, Empowerment und Powersharing
Reflexion eigener privilegierten und strukturell benachteiligten Positionierungen und Auseinandersetzungsprozesse mit Positionierungen
Reflexion der Positioniertheiten in Bezug auf das beraterische Handeln in Kontext der intersektionalen Antidiskriminierungsberatung
Entwicklung und Reflexion der jeweiligen Handlungsmöglichkeiten (Positionierung) im Kontext von Empowerment und Powersharing
Modul 6: Rechtliche Interventionen II, strukturbezogene Handlungsmöglichkeiten und Fallarbeit mit eigenem Praxisbezug
Entscheidungsberatung als Grundlage für rechtliche Interventionen
fallbezogene und fallübergreifende Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit
Reflexion der Ausbildungsinhalte anhand konkreter Fallbeispiele
Termine
1. Modul: 11. / 12. April 2019
Einstieg, Definition, Einführung AD-Beratung
2. Modul: 23. / 24. Mai 2019
AD als Beratungsprozess, Beraterische Haltung, Auftragsverhandlung, Beziehungsgestaltung
3. Modul: 27. / 28. Juni 2019
Außergerichtlich Interventionen: Beschwerdebrief, Vermittlungsgespräch, Recherche
4. Modul: 05. / 06. September 2019
Rechtlicher Diskriminierungsschutz, AGG, Klagebegleitung
5. Modul: 10. / 11. Oktober 2019
Positioniertheit, Positionierungen
6. Modul: 21. / 22. November 2019
Entscheidungsberatung, Strukturelle Interventionen, Fallbezogene ÖA, Fallarbeit, Abschluss