Ausbildungsreihe für AD-Berater_innen startet im April

Am 11. April wird die mittlerweile 8. Ausbildungsreihe für Antidiskriminierungsberater_innen starten.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 03. März 2019.


Ausschnitt aus einer graphischen  Zusammenfassung der Modulinhalte

Ausschnitt aus einer graphischen Zusammenfassung der Modulinhalte

Aufbau und Zielsetzung der Ausbildung

Die Ausbildung vermittelt die wesentlichen Inhalte und Haltungen der Antidiskriminierungsberatung und qualifiziert zu eigenständiger Beratungstätigkeit.

Die Qualifizierungsreihe besteht aus sechs aufeinander aufbauenden, zweitägigen Modulen. In den Modulen werden theoretische Grundlagen vermittelt und anhand konkreter Fallbeispiele und Übungen mit Bezug zum eigenen Arbeitskontext transferiert und in der Gruppe reflektiert. 

Inhaltliche Grundlage sind die Standards für eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd) sowie die langjährigen Beratungserfahrungen seiner Mitgliedsorganisationen und Trainer_innen.

Gegenstand der Ausbildung ist die Auseinandersetzung mit

  • grundlegenden fachlichen Prinzipien wie Positioniertheit/ Positionierung, Parteilichkeit, Intersektionalität, Unabhängigkeit und Empowerment

  • zentralen Interventionsformen wie dem Sprechen im geschützten Raum/ psychosoziale Beratung, Recherche, Beschwerdebrief, Vermittlungsgespräch, Klage und Klagebegleitung, fallbezogene Öffentlichkeitsarbeit, fallübergreifende/ strukturelle Arbeit

  • rechtlichen und politischen Grundlagen des Diskriminierungsschutzes und strukturellen Rahmenbedingungen

  • kollegialer Fachaustausch zu konkreten Beratungsanliegen



Ablauf und Inhalte

Modul 1: Fachliches Diskriminierungsverständnis, Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung, Erst- und Verweisberatung

  • Erarbeitung und Reflexion des Diskriminierungsverständnisses der Qualifizierten Antidiskriminierungsberatung 

  • Einführung in die Antidiskriminierung als Feld der Sozialen Arbeit (Prinzipien, Handlungsmodell, Interventionsmethoden, Rahmenbedingungen)

  • Abgrenzung von angrenzenden Beratungsangeboten (Opferberatung, Mobile Beratung)

  • Auseinandersetzung mit Beratungs- und Anlauf- und Verweisstrukturen (staatlich - nicht-staatlich, Antidiskriminierung als Kern- oder Querschnittsthema)

Modul 2: Antidiskriminierungsberatung als Prozess, beraterische Haltung

  • Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung als Berufsfeld der Sozialen Arbeit: Auseinandersetzung mit den fachlichen Standards unter besonderer Beachtung der Bedeutung von Positionierung/ Positioniertheit und Empowerment im Verlauf von Beratungsprozessen 

  • Reflexion der professionellen Haltung, Beziehungsgestaltung und Rolle/ „Sprechen im Geschützen Raum“ als Grundlage der Beratung 

  • Erarbeiten von Grundlagen zu Auftragsverhandlung, Prozessnavigation und Abschluss

  • vertiefter Überblick über Interventionsformen und Handlungsstrategien

Modul 3: Außergerichtliche Interventionen

  • Vertiefung der außergerichtlichen Interventionsformen Beschwerdebrief, Vermittlungsgespräch und Recherche

    • auf der Metaebene (Wann ist welche Interventionsform sinnvoll? Vor- und Nachteile im Vergleich)

    • der Makroebene (Wie funktioniert die Intervention? Was ist zu beachten?)  

    • der Mikroebene (Wie kann/ muss die Intervention an die Erwartungen und Sinnkonstruktionen der Ratsuchenden im konkreten Fall angepasst werden?)

Modul 4: Rechtlicher Diskriminierungsschutz und rechtliche Interventionen 

  • Systematik des europäischen und nationalen Rechtsschutzes gegen Diskriminierung

  • anwendungsbezogene Vertiefung des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), aktuelle Rechtssprechung und -entwicklung

  • Rollenklärung und Kooperation zwischen AD-Berater_innen und Rechtsanwält_innen

  • Relevanz und Anwendung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes in der Beratung

Modul 5: Positioniertheiten und Positionierungen, Empowerment und Powersharing

  • Reflexion eigener privilegierten und strukturell benachteiligten Positionierungen und Auseinandersetzungsprozesse mit Positionierungen

  • Reflexion der Positioniertheiten in Bezug auf das beraterische Handeln in Kontext der intersektionalen Antidiskriminierungsberatung

  • Entwicklung und Reflexion der jeweiligen Handlungsmöglichkeiten (Positionierung) im Kontext von Empowerment und Powersharing

Modul 6: Rechtliche Interventionen II, strukturbezogene Handlungsmöglichkeiten und Fallarbeit mit eigenem Praxisbezug

  • Entscheidungsberatung als Grundlage für rechtliche Interventionen 

  • fallbezogene und fallübergreifende Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit

  • Reflexion der Ausbildungsinhalte anhand konkreter Fallbeispiele


Termine

1. Modul: 11. / 12. April 2019
Einstieg, Definition, Einführung AD-Beratung

2. Modul: 23. / 24. Mai 2019
AD als Beratungsprozess, Beraterische Haltung, Auftragsverhandlung, Beziehungsgestaltung

3. Modul: 27. / 28. Juni 2019
Außergerichtlich Interventionen: Beschwerdebrief, Vermittlungsgespräch, Recherche

4. Modul: 05. / 06. September 2019
Rechtlicher Diskriminierungsschutz, AGG, Klagebegleitung

5. Modul: 10. / 11. Oktober 2019
Positioniertheit, Positionierungen

6. Modul: 21. / 22. November 2019
Entscheidungsberatung, Strukturelle Interventionen, Fallbezogene ÖA, Fallarbeit, Abschluss



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