adfs (Broschüre): Antidiskriminierungsberatung in Kommunen – Wege zu stärkerem Diskriminierungsschutz
Diskriminierung betrifft nicht nur einzelne Menschen, sondern die gesamte Gesellschaft. Sie untergräbt zentrale Werte wie Gleichheit, Gerechtigkeit und demokratische Teilhabe. Wer diskriminiert wird, verliert nicht nur Chancen im Arbeitsleben, in der Bildung oder bei der Wohnungssuche, sondern häufig auch Vertrauen in staatliche Institutionen.
Eine funktionierende Antidiskriminierungsberatung ist daher kein „zusätzliches Angebot“, sondern eine Grundvoraussetzung für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Demokratie lebt von der gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen. Wenn bestimmte Gruppen beispielsweise aufgrund von Herkunft, rassistischer Zuschreibungen, Geschlecht, Behinderung, Religion, Alter oder sexueller Identität systematisch ausgeschlossen oder benachteiligt werden, werden Grundrechte faktisch entwertet. Erst wenn Menschen ihre Rechte tatsächlich durchsetzen können, erfüllt sich das Versprechen des Rechtsstaates, dass alle vor dem Gesetz gleich sind.