Landesarbeitsgericht Berlin urteilt: Neutralitätsgesetz ist diskriminierend
"Einen guten Tag für die Antidiskriminierung" nennt der Berliner Justizsenator Dirk Berehndt den gestrigen Tag. Die muslimische Lehrerin, die wegen Diskriminierung aufgrund ihres Kopftuchs beim Zugang zum Schuldienst geklagt hatte, hat nun in zweiter Instanz Recht bekommen. Der Justizsenator weiter: "Das ist der Anfang vom Ende des Neutralitätsgesetzes."
Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank an die Klägerin, an die Kolleg_innen vom ADNB und Inssan sowie an Frau Hashemi Yekani für dieses wichtige Urteil, das hoffentlich auch strukturelle Folgen haben wird.
Gemeinsame Pressemitteilung des Antidiskriminierungsnetzwerks des Türkischen Bundes in Berlin-Brandenburg und des Netzwerks gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.)
Berlin, 09.02.2017
Landesarbeitsgericht Berlin: Neutralitätsgesetz ist diskriminierend
Das Landesarbeitsgericht Berlin gibt der muslimischen Lehrerin Recht, der aufgrund des Tragens eines Kopftuches die Einstellung in den Schuldienst verweigert wurde. Das Land Berlin muss der Klägerin wegen Diskriminierung aufgrund der Religion im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) eine Entschädigung zahlen.
"Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2015 und Oktober 2016 nur folgerichtig und sehr erfreulich. Nun muss das Berliner Neutralitätsgesetz dem angepasst werden", so Rechtsanwältin Maryam Haschemi Yekani.
„Aufgrund der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin muss das Berliner Neutralitätsgesetz nun im Sinne der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts angewendet werden. Ein pauschales Verbot stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Glaubensfreiheit dar. Wir fordern umgehend die ersatzlose Streichung des pauschalen Verbots“, so das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.).
„Das Neutralitätsgesetz ist für muslimische Frauen diskriminierend. Wir begrüßen das Urteil. Bislang verschärft das Gesetz antimuslimische Tendenzen. Unter anderem ermutigt es Arbeitgeber*innen auch in Bereichen, die nicht dem Neutralitätsgesetz unterfallen, zu diskriminieren. Die Landesregierung ist angesichts des Urteils dringend dazu aufgerufen das Thema auf die politische Tagesordnung zu setzen“, so das Antidiskriminierungsnetzwerk des TBB.
Kontakt
ADNB des TBB: Céline Barry, adnb@tbb-berlin.de, 030/61305328
Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.): Zeynep Ҫetin, antidiskriminierung@inssan.de, 030/20619639.