Ausschreibung für dritte Ausbildungsrunde in Baden-Württemberg gestartet

Antidiskriminierungsarbeit ist in Deutschland ein noch immer zu wenig beachtetes Arbeitsfeld. Dem steht gegenüber, dass ein großer Bevölkerungsanteil regelmäßig Diskriminierungserfahrungen macht und Strategien entwickeln muss, damit umzugehen. DieVerabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Jahr 2006 hat die Rechte, sich individuell gegen Diskriminierung zu wehren, gestärkt und Antidiskriminierungsstrategien gesellschaftlich sichtbarer gemacht.

In Baden-Württemberg hat das Ministerium für Integration, jetzt Ministerium für Soziales und Integration, dem Thema einen wichtigen Anschub gegeben. So konnten sich in den letzten Jahren in verschieden Städten im Land Netzwerke und Beratungsstellen etablieren.

Antidiskriminierungsberatung ist allerdings immer noch ein junges Feld der Sozialen Arbeit und erfordert in besonderer Weise eine rechtliche sowie fachliche Grundlage der Berater*innen, um Betroffene adКquat zu beraten und zu unterstützen. Basierend auf der langjährigen Praxiserfahrung der in ihm organisierten AD-Beratungsstellen hat der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) Beratungsstandards formuliert, die eine Begriffsdefinition, inhaltliche Prinzipien, ein Handlungsmodell, umschriebene Interventionsmethoden und strukturelle Rahmenbedingungen umfassen. Wenn das Ziel ist, in allen Regionen Baden-Württembergs eine professionelle Antidiskriminierungsberatung zu etablieren, brauchen wir mehr Menschen, die in der Lage sind, diese Beratung als angestellte Berater*innen oder auf Honorarbasis anzubieten.

Deshalb haben das Netzwerk Antidiskriminierung e.V. Region Reutlingen/Tübingen und der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) im Rahmen des Projektes „Antidiskriminierung qualifizieren“ (Ministerium für Soziales und Integration) ein Weiterbildungskonzept entwickelt und bereits in zwei Fortbildungsreihen erfolgreich umgesetzt. Aufgrund der groІen Nachfrage mЪchten wir nun mit einem dritten landesweit ausgeschriebenen Durchgang allen Netzwerken die MЪglichkeit geben, einzelne Akteur*innen in diesem Arbeitsfeld zu qualifizieren. Aber auch Kolleg*innen aus Gegenden ohne bestehendes Antidiskriminierungsnetzwerk sind herzlich zur Bewerbung eingeladen.

Die Weiterbildung besteht aus fünf aufbauenden zweitägigen Modulen in einer geschlossenen Weiterbildungsgruppe.

advd