Urteil gegen Neutralitätsgesetz rechtskräftig +++ Abschaffung des Neutralitätsgesetzes weiterhin auf der Tagesordnung

P r e s s e m i t t e i l u n g  
ADNB des TBB & Inssan

Berlin, 12.05.2017

Urteil gegen Neutralitätsgesetz rechtskräftig +++ Abschaffung des Neutralitätsgesetzes weiterhin auf der Tagesordnung!

Heute wird das Urteil gegen die Diskriminierung einer Lehrerin mit Kopftuch rechtskräftig. Somit endet der Prozess für unsere Klientin mit Erfolg. Aus antidiskriminierungspolitischer Sicht steht die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes weiterhin auf der Tagesordnung.  

Seit 2015 begleiten das Antidiskriminierungsnetzwerk des TBB und das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.) eine Lehrerin, die gegen das Land Berlin Klage einreichte, weil ihr aufgrund des Tragens eines Kopftuchs die Einstellung an einer öffentlichen Schule verweigert wurde. In erster Instanz wurde die Klage abgewiesen. Im Berufungsverfahren entschied das Landesarbeitsgericht für eine verfassungskonforme Auslegung des Neutralitätsgesetzes und gab der Klägerin recht: Sie dürfe nicht mit dem Argument der ‚abstrakten Gefahr für den Schulfrieden‘ pauschal ausgeschlossen werden. Der Klägerin war eine Entschädigung i.H.v. 8.680 Euro zugesprochen worden. Wie die Senatsbildungsverwaltung mitteilte, verzichtet das Land Berlin darauf, gegen das Urteil Revision einzulegen. Damit wird das Urteil rechtskräftig.

Für uns als Antidiskriminierungsakteur*innen geht der Kampf weiter: „Das Neutralitätsgesetz muss abgeschafft und jede politische Initiative in diese Richtung unterstützt werden. Reformierte Einstellungsverfahren, wie sie die Senatsbildungsverwaltung vorschlägt, können dem nicht abhelfen,“ so Céline Barry vom ADNB des TBB. Zwar nahm der Prozess im vorliegenden Fall einen positiven Verlauf. Eine verfassungskonforme Auslegung eines verfassungswidrigen Gesetzes ist paradox und nicht hinnehmbar. Um nachhaltig zu verhindern, dass Muslima mit Kopftuch per Gesetz in bestimmten Zweigen des öffentlichen Dienstes mittelbar diskriminiert werden, kommt nur eine komplette Abschaffung des Neutralitätsgesetzes in Frage. 

Für die Klägerin endet ein Prozess, der ihr viel Mut und Ausdauer abverlangt hat. Für Diskriminierte, aber vor allem für muslimische Frauen, die ganz besonders beim Zugang zum Arbeitsmarkt Ausschlüsse erfahren, ist sie ein ermutigendes Beispiel, sich gegen Benachteiligung zur Wehr zu setzen.  

Kontakt: 

ADNB des TBB, Céline Barry, adnb@tbb-berlin.de, 030/61305328.

Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.), Zeynep Ҫetin, antidiskriminierung@inssan.de, 030/20619639.



Mehr Informationen zu dem Urteil finden Sie hier.

advd