PM Antidiskriminierungsbüro Sachsen baut im Freistaat flächendeckende Antidiskriminierungsberatungsstrukturen auf
P R E S S E M I T T E I L U N G
Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB Sachsen)
Leipzig, 07. September 2017
Zum 1. September 2017 erhielt das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. (ADB) den Zuschlag für das Modellprojekt „Aufbau, Erprobung und Etablierung einer flächendeckenden Beratungsstruktur nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für den Freistaat Sachsen“. Für Betroffene von Diskriminierung bedeutet dies, wohnortnahe Anlauf- und Unterstützungsstrukturen aufsuchen zu können, was bisher nicht der Fall gewesen ist. Bislang gab es für die Antidiskriminierungsberatung in Sachsen lediglich eine kommunale Beratungsstelle mit einer halbe Personalstelle in Leipzig. Diese Stelle des ADB konnte bei weitem den Bedarf für ganz Sachsen nicht abdecken. Im Rahmen des Modellprojektes wird der Standort Leipzig nun aus- und in Chemnitz und Dresden werden neue Beratungsstellen aufgebaut.
Dazu die sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration Petra Köpping: „Ich freue mich, dass nach erfolgter Ausschreibung und Vergabe unser Landesmodellprojekt zum Thema Antidiskriminierungsberatung starten kann. Das Antidiskriminierungsbüro Sachsen, das hierfür den Zuschlag erhielt, ist ein versierter Akteur in diesem Bereich. Ich bin zuversichtlich, dass er das Projektziel einer Schaffung von flächendeckenden Strukturen in der Antidiskriminierungsberatung in den nächsten drei Jahren erfolgreich umsetzen wird. Damit nimmt Sachsen im Bereich der Antidiskriminierungspolitik bundesweit eine Vorreiterrolle ein, denn vergleichbar umfangreiche Beratungsstrukturen gibt es bundesweit bisher keine.“
Die Beratung richtet sich an Betroffene von Diskriminierung und unterstützt diese bei der psycho-sozialen Verarbeitung der Diskriminierungserfahrung und bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Einforderung ihres Rechtes auf Gleichbehandlung und Teilhabe.
„Die Botschaft ist deutlich.“, sagt Daniel Bartel, Geschäftsführer des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland, „Betroffene von Diskriminierung brauchen eine qualifizierte und niedrigschwellige Unterstützung und sollen sie landesweit auch bekommen. Das Modellprojekt ist fachlich und konzeptionell konsequent und ein Meilenstein für die Antidiskriminierungspolitik in Sachsen. Auch im bundesweiten Vergleich, besonders mit Bezug auf die Flächenländern, werden hier neue Maßstäbe gesetzt, von denen wir hoffen, dass sie als Impuls perspektivisch auch über die Grenzen Sachsens hinaus wirken werden. Wir freuen uns, dass mit dem ADB Sachsen eine Mitgliedsorganisation unseres Verbandes diese Strukturen in Sachsen aufbauen wird und wünsche dabei viel Erfolg.“
Die offizielle Eröffnung der neuen Standorte ist für das Frühjahr 2018 geplant. Die Modellstandorte werden ihr Angebot ebenso den angrenzenden Landkreisen zur Verfügung stellen und damit zusätzlich in das ländliche Umland der Standorte ausstrahlen. Auch neue Formen der Beratung, wie die Online-Beratung, sollen in diesem Rahmen erprobt werden.
Abschließend dazu Sotiria Midelia, Geschäftsführerin des ADB: „Wir freuen uns sehr, den Zuschlag für das Modellprojekt erhalten zu haben. Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung ist ein wichtiges Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung und ein zentraler Baustein jeder Demokratieförderung und Antidiskriminierungsstrategie.“
Hintergrundinformation
Die Realisierung des Modellprojektes ist Bestandteil eines Maßnahmenplans den die schwarz-rote Regierung des Freistaats in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatte:
Die Koalitionspartner setzen sich gemeinsam für eine diskriminierungsfreie Ge sellschaft ein. Sie sind sich darin einig, dass eine nachhaltige Unterstützung der von Diskriminierung betroffenen Menschen und die Bekämpfung von Benach teiligungen auf allen Ebenen ein starkes Engagement sowohl auf Bundes- und Landes- als auch auf kommunaler Ebene erfordern. Der Freistaat Sachsen wird daher spätestens zum Ende des ersten Halbjahres 2015 der von der Antidis kriminierungsstelle des Bundes initiierten „Koalition gegen Diskriminierung“ beitreten. Anschließend ist durch die Staatsregierung unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern von im Bereich der Antidiskriminierungskultur en gagierten Verbänden bis Ende 2016 ein Maßnahmenpaket zu erarbeiten. (Koalitionsvertrag, S.75)
Dass dieses Thema überhaupt Teil der Koalitionsverhandlungen und des sächsischen Agenda-Settings wurde, ist wiederum der auch der Verdienst des ADB Sachsen und des Netzwerks für eine Antidiskriminierungskultur in Sachsen (nadis), die mit ihren Wahlprüfsteinen in der Landtagswahl 2014 eine (Fach)Öffentlichkeit für das Thema hergestellt haben.
Der advd hat sowohl die zivilgesellschaftlichen Akteure als auch die Vertreter_innen des Freistaats und aus der Politik mit seiner Expertise unterstützt. Wir wünschen dem Vorhaben gutes Gelingen und werden den Prozess, der auch für andere Flächenländer wichtige Impulse setzen kann, weiterhin begleiten.
Podiumsdiskussion zum Thema "Antidiskriminierungspolitik in Sachsen" im September 2016 mit Staatsministerin Petra Köpping und der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christina Lüders.