Zivilgesellschaftliche Ergänzungsliste des Projekt "AGG-Reform" des advd zur geplanten AGG Novellierung der Ampel erarbeitet

Verschiedene Verbände und Institutionen, die sich auf den (rechtlichen) Gleichbehandlungsschutz spezialisiert haben, fordern schon seit einigen Jahren eine Stärkung und Verbesserung des AGG ein. Einige NGOs haben bereits in der Vergangenheit Aspekte zur Verbesserung des AGG zusammengetragen – die zum Teil zwar kleinteilig und komplex – aber dringend notwendig sind, um eine Stärkung des AGG und den daraus resultierenden Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung zu verbessern.

Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag eine Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Das BMJ plant, ein erstes Eckpunktepapier zu einer AGG-Novellierung voraussichtlich Anfang nächsten Jahres zu veröffentlichen. Nun besteht ein Zeitfester, die Novellierung des AGG mitzugestalten und damit eine einmalige und langerwartete Chance nach 16 Jahren Kritik am Gesetz.

Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) hat im Austausch mit dem Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) den Vorschlag entwickelt, eine umfassende und additive Liste für die Novellierung des AGG aus der zivilgesellschaftlichen Perspektive zusammenzutragen, um dem FDP geführten Bundesjustizministerium zu verdeutlichen, dass es für einen effektiven Diskriminierungs- und Rechtsschutz von Betroffenen eine umfassende Novellierung des AGG braucht.

Jetzt ist es endlich so weit! Im Rahmen des Projekts “AGG-Reform” des advd wurde durch ein mehrstufiges zivilgesellschaftliches Konsultationsverfahren eine Ergänzungsliste zur geplanten AGG-Novellierung der Bundesregierung erarbeitet.
Insgesamt haben sich circa 40 Verbände beteiligt! Das ist mehr als erwartet und macht zuversichtlich, dass gemeinsam viel erreicht werden kann für die anstehende AGG Reform in 2023!

Wie geht es jetzt weiter?

Bis zum 15.12.22 gibt es die Möglichkeit, Einwände an uns per Mail (AGG@antidiskriminierung.org) unter genauer Angabe des Paragrafen und der entsprechenden römischen Nummer (Beispiel §1 II) mitzuteilen. Im Falle eines Dissens soll dies dann in einer Fußnote vermerkt werden. Weitere Ergänzungen sowie Änderungen an einzelnen Punkten können nicht mehr vorgenommen werden. Im Falle einer Zustimmung der überarbeiteten Ergänzungsliste bitten wir ebenfalls um Bestätigung bis zum 15.12.22. Hierfür genügt eine Mail an AGG@antidiskriminierung.org.

Bei Fragen zum Projekt, wenden Sie sich gerne an unsere Kolleg:innen unter folgender E-Mail:
AGG@antidiskriminierung.org.

Das Vorhaben wird finanziell von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt. Hierfür danken wir recht herzlich.

 
advd