Jahresbericht der ADS: Anstieg der Anfragen zeigt Handlungsbedarf – advd fordert umfassende AGG-Reform und Stärkung der Antidiskriminierungsstrukturen
Berlin, 02.06.2026
Der heute veröffentlichte Jahresbericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) dokumentiert einen neuen Höchststand an Beratungsanfragen. Damit setzt sich ein Trend fort, der seit Jahren zu beobachten ist: Immer mehr Menschen wenden sich an die ADS, weil sie Diskriminierung erleben und Unterstützung suchen.
Für den Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist diese Entwicklung ein deutliches Signal: Der Bedarf an Beratung und wirksamem Diskriminierungsschutz wächst kontinuierlich, während die zuständigen Strukturen seit Jahren nicht ausreichend gestärkt werden. “Immer mehr Menschen suchen Unterstützung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und den zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen. Gleichzeitig wachsen ihre Mittel nicht im gleichen Maße mit. Diese Schere geht zunehmend auf Kosten der Betroffenen und der Berater*innen,“ erklärt Eva Andrades, Geschäftsführerin des advd.
Auch die unabhängigen Antidiskriminierungsberatungsstellen verzeichnen seit Jahren steigende Fallzahlen. Besonders häufig wenden sich Betroffene wegen rassistischer Diskriminierung an die Beratungsangebote. Angesichts der steigenden Anfragen fordert der advd eine deutliche Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die ADS nimmt eine zentrale Rolle im Diskriminierungsschutz in Deutschland ein. Wenn die Fallzahlen Jahr für Jahr steigen, muss sich das auch in ihrer personellen, finanziellen und institutionellen Ausstattung widerspiegeln. Stattdessen erleben wir seit Jahren eine Diskrepanz zwischen wachsendem Bedarf und unzureichenden Ressourcen. Die Europäische Union hat mit den Mindeststandard-Richtlinien verbindliche Vorgaben für Gleichbehandlungsstellen festgelegt, die bis 19. Juni 2026 umzusetzen sind. Diese betreffen unter anderem Unabhängigkeit und Befugnisse.
„Gerade jetzt müsste die Bundesregierung die europäischen Vorgaben nutzen, um die Antidiskriminierungsstelle des Bundes nachhaltig zu stärken und sie mit mehr Befugnissen wie Untersuchungsrechten auszustatten. Doch der vorliegende Reformansatz bleibt hinter diesem Anspruch zurück. Die europäischen Mindeststandards werden nicht vollständig umgesetzt,“ so Eva Andrades, Geschäftsführerin des advd. Der Jahresbericht macht aus Sicht des advd zugleich deutlich, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) umfassend reformiert werden muss. Das AGG schützt Betroffene bislang nur unzureichend. Zu kurze Fristen, hohe praktische Hürden bei der Rechtsdurchsetzung, fehlende Klagemöglichkeiten für Verbände und Lücken beim Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen erschweren den Zugang zum Recht.
„Der aktuelle Reformentwurf ist insgesamt enttäuschend. Er greift zentrale Forderungen von Betroffenenorganisationen, Beratungsstellen und zivilgesellschaftlichen Verbänden nicht ausreichend auf. Notwendig wäre eine Reform, die Diskriminierungsschutz tatsächlich stärkt und die Rechtsdurchsetzung für Betroffene verbessert,“ erklärt Eva Andrades.
Der advd fordert als Teil des Bündnisses AGG Reform-Jetzt! insbesondere:
die Ausweitung des AGG auf staatliches Handeln,
eine deutliche Verlängerung der Geltendmachungsfristen,
die Einführung wirksamer kollektiver Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten,
Stärkung der ADS in Befugnissen und Ausstattung entsprechend europäischen Standards
Hier finden Sie den Jahresbericht 2025 der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
Pressekontakt: Feli Margenfeld, +49 15563348636, kommunikation@antidiskriminierung.org