Berlin: Landesantidiskriminierungsgesetz ist Teil der Koalitionsvereinbarung

 

Die neu formierte Berliner Regierung hat sich in ihrem am 17.11.2016 veröffentlichten Koalitionsvereinbarung auf die Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) geeinigt (Koalitionsvertrag, Seite 149f).

Das Gesetz soll Lücken im rechtlichen Diskriminierungsschutz schließen, die unter anderem den Bereich des hoheitlich-staatlichen Handelns betreffen. Des weiteren sind zentrale Kritikpunkte am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz berücksichtigt worden. So soll das Gesetz unter anderem auch ein Verbandsklagerecht enthalten und den Sozialen Status als geschütztes Merkmal aufnehmen.

Mit dem geplanten Gesetz greift die Koalition eine langjährige Forderung des advd, von Antidiskriminierungsberatungsstellen und anderer zivilgesellschaftlicher Akteur_innen auf (Aufruf Berliner Beratungsstellen für ein Landesantidiskriminierungsgesetz). 

Berlin ist das erste Bundesland, das sich die Verabschiedung eines Antidiskriminierungsgesetzes auf Landesebene konkret vorgenommen hat. Damit sendet es auch ein Signal in andere Bundesländer, wie etwa Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein, in denen vergleichbare Gesetzesvorhaben gerade grundsätzlich geprüft und diskutiert werden.

Aufbauen kann Berlin auf einem Gesetzesentwurf, der im Auftrag der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bereits im Jahr 2011 erarbeitet und inhaltlich diskutiert wurde (Gesetzentwurf). 

 
advd