(Niedersachsen) Ausbildungsreihe Antidiskriminierungsberatung

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Ende August startet eine Ausbildungsreihe für Antidiskriminierungsberater_innen in und für Niedersachsen. Die Ausbildungsreihe umfasst 5 zweitägige Module zu Themen wie AD-Beratung als Beratungsprozess, außergerichtliche Interventionen, Rechtlicher Diskriminierungsschutz und rechtliche Interventionen, fallübergreifende Handlungsmöglichkeiten etc.


ACHTUNG NEU: Bewerbungsfrist ist der 06.09.2020 (Antwort bis 14.09.2020)

Bitte beachten Sie: Die Teilnahme an dem Grundmodul (Juni/ Juli 2020) ist Voraussetzung für die Teilnahme (mehr Informationen im Text…)

ACHTUNG NEU: Aufgrund der hohen Nachfrage wird es ein zusätzliches, viertes Grundmodul am 31.08./01.09.2020 angeboten.



Was ist Antidiskriminierungsberatung?

Antidiskriminierungsberatung ist ein qualifiziertes Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung. Ausgehend von der konkreten Einzelfallarbeit umfasst der Ansatz auch die Arbeit an strukturellen Formen von Diskriminierung und die Arbeit als Fachstelle für Organisationen und Multiplikator_innen mit Diskriminierung als Querschnittsthema.


Qualifiziertes Unterstützungsangebot für Betroffene: Empowerment und Durchsetzung von Rechten
Antidiskriminierungsberatung ist ein Unterstützungsangebot für Betroffene von Diskriminierung. Auf der Grundlage fachlicher Standards bietet es einen geschützten Raum zur Bearbeitung von Diskriminierungserfahrungen und begleitet Ratsuchende bei konkreten Schritten zur Einforderung ihres Rechts auf Gleichbehandlung und Respekt. Dabei werden psycho-soziale, rechtliche, politische und sozialwissenschaftliche Aspekte einbezogen.

Impulsgeber für Veränderungen: Abbau von Diskriminierung in Institutionen und StrukturenAusgehend von der Arbeit in konkreten Einzelfällen gibt Antidiskriminierungsberatung Impulse  für institutionelle und strukturelle Veränderungen. Diskriminierende Praxen werden sichtbar gemacht  und thematisiert, Sensibilisierungs- und Veränderungsprozesse in Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen begleitet.

Fachstelle für Diskriminierung: Sensibilisierung der Regelstrukturen und zentraler Knoten in Verweisnetzwerken
Diskriminierung und Diskriminierungserfahrungen sind ein fachliches Querschnittsthema der Sozialen Arbeit. Antidiskriminierungsberatung trägt die fachliche Expertise in die Beratungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe, vernetzt und übernimmt die themen-spezifische Beratungsarbeit.


Der advd ist der Fachverband unabhängiger Antidiskriminierungsberatungsstellen. Auf der Grundlage der Praxis und Expertise seiner Mitgliedsorganisationen hat er zentrale Prinzipien, ein Handlungsmodell und zentrale Interventionsformen der Antidiskriminierungsberatung formuliert. Er hat das Ziel, Antidiskriminierungsberatung als eigenständiges Beratungsangebot im Rahmen der Sozialen Arbeit zu etablieren und weiterzuentwickeln.



Aufbau und Zielsetzung der Ausbildung

Die Ausbildung vermittelt die wesentlichen Inhalte und Haltungen der Antidiskriminierungsberatung und qualifiziert zu eigenständiger Beratungstätigkeit.

Die Qualifizierungsreihe besteht aus fünf aufeinander aufbauenden zweitägigen Modulen. In den Ausbildungsmodulen werden theoretische Grundlagen vermittelt und anhand konkreter Fallbeispiele und Übungen mit Bezug zum eigenen Arbeitskontext in der Gruppe reflektiert.

Inhaltliche Grundlage sind die Standards für eine qualifizierte Antidiskriminierungsberatung des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd) sowie die langjährigen Beratungserfahrungen seiner Mitgliedsorganisationen und Trainer_innen.


Gegenstand der Ausbildung ist die Auseinandersetzung mit

  • grundlegenden fachlichen Prinzipien wie Positioniertheit/ Positionierung, Parteilichkeit, Intersektionalität, Unabhängigkeit und Empowerment

  • zentralen Interventionsformen wie dem Sprechen im geschützten Raum/ psychosoziale Beratung, Recherche, Beschwerdebrief, Vermittlungsgespräch, Klage und Klagebegleitung, fallbezogene Öffentlichkeitsarbeit, fallübergreifende/ strukturelle Arbeit

  • rechtlichen und politischen Grundlagen des Diskriminierungsschutzes und strukturellen Rahmenbedingungen

  • kollegialer Fachaustausch zu konkreten Beratungsanliegen



Zielgruppe

Die Weiterbildung richtet sich an Menschen, die in der Antidiskriminierungsberatung arbeiten (berufsbegleitend), eine Beratungsarbeit planen (berufsvorbereitend) oder als zentrale Multiplikator_innen im Themenfeld Antidiskriminierung auf kommunaler Ebene aktiv sind.



Arbeitsweise

Lernen in einem von Machtverhältnissen geprägten Raum

Machtverhältnisse prägen Gesellschaft und jede_n von uns auf vielfältige und - entsprechend unserer Positioniertheiten - unterschiedliche Weisen. Durch die Überlappung unterschiedlicher Machtverhältnisse erfahren wir Privilegien und strukturelle Benachteiligungen, mit denen wir biographisch, tagesform- aber auch kontextabhängig unterschiedlich umgehen.

Auch die Ausbildung ist kein machtfreier Raum außerhalb der Gesellschaft. Für die gemeinsame Ausbildung und die heterogene Lerngruppe bedeutet das, dass wir mit unterschiedlichen Wissensständen, Erfahrungshintergründen, Lernprozessen, Bedürfnissen und Verletztheiten und Verletzbarkeiten zusammenkommen. Aus diesen Gründen ist die Ausbildung auch kein Safe Space oder Empowerment-Raum. Aber sie ist sie ein Raum, in dem Machtverhältnisse nicht unreflektiert wirken, sondern in dem wir uns bewusst dazu verhalten.

Achtsamkeit, Wertschätzung, Eigenverantwortung, Selbstreflexion, ein gemeinsames Ausloten des Spannungsverhältnisses zwischen Lern- und Schutzraum, Fehlerfreundlichkeit sind Haltungen, die unterschiedliches und gemeinsames Lernen in einer machtkritischen Umgebung ermöglichen sollen.

Zusätzlich gibt es einen Rahmen, für den die Trainer_innen die Verantwortung übernehmen. Dazu gehört u.a. der Wechsel zwischen gemeinsamen und getrennten Räumen, die kontinuierliche Reflexion von Machtverhältnissen bezüglich der Gruppendynamik und der Ausbildungsinhalte und ein transparenter Umgang mit Konflikten und Verletzungserfahrungen.


Lernen in Eigenverantwortung

Wir verstehen Lernen als einen selbstgesteuerten Prozess entlang individuell definierter Lernziele. Diese können sich mit den Lehrzielen der Ausbildung und Trainer_innen decken und/ oder in einem Spannungsverhältnis stehen, dass im Dialog besprochen und produktiv gemacht werden soll. Die Ausbildung wird die Verfolgung von Lernzielen durch ein Lerntagebuch sowie Literaturhinweise und kurze Reflexionsberichte im Vorfeld der jeweiligen Module unterstützen.



Voraussetzungen für die Teilnahme an der Ausbildung

Die Ausbildung baut auf einem Grundmodul auf, das insgesamt 3 Mal in Niedersachsen angeboten wird und auch unabhängig von einer Teilnahme an der Ausbildung besucht werden kann. Die Teilnahme an dem Grundmodul wird für die Ausbildung vorausgesetzt.

Im Rahmen der fünf Ausbildungsmodule werden aufgrund der begrenzten Zeit Kernkompetenzen der Antidiskriminierungsberatung vermittelt. Diese bauen auf den allgemeinen Grundlagen der Beratungsarbeit und einer theoretischen und praktischen Auseinandersetzung mit Machtverhältnissen wie Rassismus, Heteronormativität, Ableismus etc. auf. Die Grundlagen in beiden Bereichen können im Rahmen der Ausbildung nicht systematisch gemeinsam erarbeitet werden, sondern müssen in Teilen vorausgesetzt werden.

Deshalb setzen wir weiterhin die folgenden Dinge voraus:

  • Grundkenntnisse/ -erfahrungen in der Beratungsarbeit

  • vertiefte persönliche und fachliche Auseinandersetzungen mit mindestens einem Machtverhältnis

  • Erfahrung und Bereitschaft, das eigene Handeln im Kontext von Macht und Herrschaft kritisch zu reflektieren



Zertifizierung und Anforderungen

Die Teilnehmenden erhalten das Zertifikat „Antidiskriminierungsberatung (Grundausbildung)“, wenn sie

  • an den fünf Weiterbildungsmodulen teilnehmen (max. 2 Tage Fehlzeit unabhängig von den konkreten Gründen).

  • eigenständige Beratungsarbeiten (beispielsweise das Verfassen von Beschwerdebriefen, Vorstellung von Beratungsprozessen und eigenen Beratungsthemen etc.) einbringen. Der Arbeitsumfang wird hier mit 5 Stunden pro Modul geplant und zu Beginn der Ausbildung konkretisiert.


Können die Anforderung an ein Zertifikat nicht erfüllt werden, erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung für die besuchten Module.


Ablauf und Inhalte


Grundmodul (Zugangsvoraussetzung): Fachliches Diskriminierungsverständnis, Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung, Erst- und Verweisberatung

  • Erarbeitung und Reflexion des Diskriminierungsverständnisses der Qualifizierten Antidiskriminierungsberatung

  • Einführung in die Antidiskriminierung als Feld der Sozialen Arbeit (Prinzipien, Handlungsmodell, Interventionsmethoden, Rahmenbedingungen)

  • Abgrenzung von angrenzenden Beratungsangeboten (Opferberatung, Mobile Beratung)

  • Auseinandersetzung mit Beratungs- und Anlauf- und Verweisstrukturen (staatlich - nicht-staatlich, Antidiskriminierung als Kern- oder Querschnittsthema)



Ausbildungsmodul 1: Antidiskriminierungsberatung als Prozess, beraterische Haltung, Positioniertheiten/ Positionierung

  • Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung als Berufsfeld der Sozialen Arbeit: Auseinandersetzung mit den fachlichen Standards unter besonderer Beachtung der Bedeutung von Positionierung/ Positioniertheit und Empowerment im Verlauf von Beratungsprozessen

  • Reflexion der professionellen Haltung, Beziehungsgestaltung und Rolle/ „Sprechen im Geschützen Raum“ als Grundlage der Beratung

  • Erarbeiten von Grundlagen zu Auftragsverhandlung, Prozessnavigation und Abschluss

  • vertiefter Überblick über Interventionsformen und Handlungsstrategien

  • Reflexion eigener Positioniertheiten und Beziehungsdynamiken in Bezug auf das Berater_innen-Ratsuchenden-Verhältnis im Kontext der intersektionalen Antidiskriminierungsberatung



Ausbildungsmodul 2: Außergerichtliche Interventionen I

  • Vertiefung der außergerichtlichen Interventionsformen Beschwerdebrief und Vermittlungsgespräch auf der Metaebene (Wann ist welche Interventionsform sinnvoll? Vor- und Nachteile im Vergleich) der Makroebene (Wie funktioniert die Intervention? Was ist zu beachten?) der Mikroebene (Wie kann/ muss die Intervention an die Erwartungen und Sinnkonstruktionen der Ratsuchenden im konkreten Fall angepasst werden?)

  • Reflexion eigener Positioniertheiten im Kontext des Akteur_innen-Dreieck Berater_in - Ratsuchende_r - Diskriminierungsverantwortliche_r und die Konsequenzen für die eigenen Handlungsmöglichkeiten im Kontext von Empowerment und Powersharing



Ausbildungsmodul 3: Rechtlicher Diskriminierungsschutz und rechtliche Interventionen

  • Systematik des europäischen und nationalen Rechtsschutzes gegen Diskriminierung

  • anwendungsbezogene Vertiefung des Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), aktuelle Rechtssprechung und -entwicklung

  • Rollenklärung und Kooperation zwischen AD-Berater_innen und Rechtsanwält_innen

  • Relevanz und Anwendung des rechtlichen Diskriminierungsschutzes in der Beratung



Ausbildungsmodul 4: Außergerichtliche Interventionen II

  • Vertiefung der außergerichtlichen Interventionsformen fallbezogene Öffentlichkeitsarbeit, Recherche, fallübergreifende Arbeit/ Kampagnenarbeit , Dokumentation

  • Arbeit mit der Digitalen Akte

  • Reflexion professionellen Handelns im Kontext der intersektionalen Antidiskriminierungsberatung anhand des Trilemma-Ansatzes (Boger)



Ausbildungsmodul 5: Rechtliche Interventionen II und Fallarbeit mit eigenem Praxisbezug

  • Entscheidungsberatung als Grundlage für rechtliche Interventionen

  • Self-Care für Berater_innen

  • Reflexion der Ausbildungsinhalte anhand konkreter Fallbeispiele


Die konkreten Inhalte können entsprechend der Bedarfe der Gruppe an den gemeinsamen Lernprozess modifiziert werden.



Ort und Termine

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Das Grundmodul ist die inhaltliche Basis für die Ausbildung aber auch eine inhaltlich und organisatorisch eigenständige Weiterbildung für Menschen, für die Antidiskriminierung ein berufliches und/oder aktivistisches Querschnittsthema ist (etwa im Rahmen eines kommunalen AD-Netzwerkes).

Die Teilnahme am Grundmodul ist verpflichtend für die Teilnahme an der Ausbildungsreihe und dient zugleich auch dem wechselseitigen Kennenlernen. Eine Bewerbung für die Ausbildung ist sowohl vor als auch im Anschluss an die Teilnahme an Modul 1 möglich.  Andersherum verpflichtet die Teilnahme am Grundmodul nicht zur Teilnahme an der Ausbildung.

Das Grundmodul wird inhaltsgleich an 3 Standorten angeboten.

Mehr Informationen zum Grundmodul und Anmeldung hier

Die Ausbildung findet in Lüneburg statt. Detaillierte Informationen zum Seminarort werden vor Beginn der Ausbildung nachgereicht. Die Seminartage sind Montag und Dienstag.

Bild Module Ausbildung NDS (in pdf von screenreader lesbar).png

Arbeitszeiten

Tag 1: 10:00 - 18:00 Uhr 
Tag 2: 09:00 - 16:30 Uhr


Barrierefreiheit

Die Seminarorte sind barrierefrei erreichbar und zugänglich. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Bedarfe oder Fragen bezüglich der baulichen und/oder kommunikativen Barrierefreiheit haben.


Trainer_innen

Die Ausbildung wird von Daniel Bartel (advd) im Team mit wechselnden Trainer_innen aus den Mitgliedsorganisationen des advd jeweils im Tandem geleitet. Alle Trainer_innen haben Erfahrung als Berater_innen in der Antidiskriminierungsberatung. In der Zusammensetzung der jeweiligen Trainer_innenteams wird auf die Repräsentation unterschiedlicher Positioniertheiten geachtet.

Ausbildungsumfang

Die Grundausbildung besteht aus fünf zweitägigen Modulen.

Die Gesamtstundenzahl beträgt 95 Zeitstunden. Diese verteilt sich auf die Seminarzeit im Rahmen der Ausbildungsmodule mit 70 Stunden und 25 Stunden für die Vor- und Nachbereitung (5 Stunden pro Modul).

Unterstützung begleitend zu den Modulen und Ansprechpersonen

In Ergänzung zu der Ausbildung selbst bieten alle Trainer_innen nach Bedarf Feedback- und Begleitungsgespräche zu den Themen der Ausbildung und ihrer Umsetzung in der Praxis an.

Alle Trainer_innen stehen zusätzlich auch als Ansprechsprechpersonen für Anliegen bereit, die im Rahmen der Ausbildung auftreten, so dass diese in der Gruppe und/oder im Rahmen der Module thematisiert werden können aber nicht müssen.


Kosten

Die Teilnahme an der Ausbildung ist kostenfrei.


Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt im Rahmen eines schriftlichen Bewerbungsverfahrens. Die Unterlagen finden Sie hier: 
https://www.surveymonkey.de/r/niedersachsen2020

Bewerbungsfristen

Grundmodule: 15. Mai 2020
Ausbildung: 20. Juli 2020 - eine Zu- oder Absage erfolgt bis zum 15. August 2020.

Auswahl der Teilnehmer_innen

Aufgrund der begrenzten Anzahl der Plätze und einer vermutlich höheren Nachfrage kann es sein, dass wir eine Auswahl treffen werden müssen. Kriterien bei der Auswahl werden sein:

  • Diversität der Ausbildungsgruppe bezogen auf zentrale Machtverhältnisse

  • Perspektiven-, Professions- und Organisationenvielfalt

  • Unterstützung bestehender Beratungsstrukturen und Förderung des Aufbaus neuer Strukturen/ Netzwerke

  • Verteilung der Teilnehmer_innen bezüglich ihrer Wirkungskreise in Niedersachsen

  • Teilnehmer_innen hat Wohn- und/oder Wirkungsort in Niedersachsen


Ansprechpartner_innen

Inhaltliche Fragen: Daniel Bartel
Organisatorische Fragen: Karina Woll

Naunynstraße 64
10997 Berlin

Tel: 0159 06146613


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advd