AGG-Reform im Kabinett: Trotz einzelner Fortschritte insgesamt mutlos, lückenhaft, unzureichend

Berlin, 06.05.2026 

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wird deutlich: Die Bundesregierung bleibt erneut hinter den Anforderungen an einen wirksamen Diskriminierungsschutz zurück.

Der Entwurf enthält zwar einzelne Verbesserungen – etwa verlängerte Fristen, einen erweiterten Schutz vor sexueller Belästigung sowie punktuelle Anpassungen im Zivilrecht. Diese Maßnahmen bleiben jedoch Stückwerk und greifen die grundlegenden Defizite des Gesetzes nicht auf. Statt einer überfälligen strukturellen Reform legt die Bundesregierung lediglich eine minimale Überarbeitung vor. Der Entwurf bleibt mutlos, lückenhaft und wird den gesellschaftlichen Realitäten nicht gerecht.

Zentrale Schwächen des AGG bleiben bestehen. Die Rechtsdurchsetzung ist für Betroffene weiterhin mit erheblichen Hürden verbunden, kollektive Klagerechte fehlen vollständig. Effektiver Rechtsschutz wird so in der Praxis nach wie vor erschwert.

Auch eine Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf staatliches Handeln erfolgt nicht. Betroffene sind damit weiterhin schlechter geschützt, wenn Diskriminierung von staatlichen Stellen ausgeht, als wenn sie durch private Akteure erfolgt.

Zudem wird die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) nicht ausreichend gestärkt. Positiv ist, dass die ADS Schlichtungsverfahren durchführen und Betroffene als Beistand unterstützen soll. Europäische Vorgaben zu weiterreichenden Befugnissen wie Untersuchungsrechten wurden aber nicht umgesetzt, was zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen dürfte.

Aus Sicht der Antidiskriminierungsberatung ist der Entwurf daher enttäuschend: „Die Praxis zeigt täglich, wie schwierig es für Betroffene ist, ihre Rechte durchzusetzen. Ohne substanzielle Verbesserungen bei Klagerechten, Fristen und institutioneller Unterstützung bleibt Diskriminierung für viele folgenlos – und genau daran ändert dieser Entwurf nichts.“

Im weiteren parlamentarischen Verfahren besteht daher erheblicher Nachbesserungsbedarf – andernfalls bleibt das AGG weiterhin ein Gesetz mit begrenzter Wirkung, das an der Lebensrealität vorbeigeht.

Zusätzlich hat der advd eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf veröffentlicht. Darin werden die zentralen Defizite der geplanten Reform aus Sicht der Antidiskriminierungsberatung eingeordnet und konkrete Nachbesserungen benannt.

Die vollständige Stellungnahme kann hier heruntergeladen und nachgelesen werden.

Kontakt: 

kommunikation@antidiskriminierung.org

Tel.: 0155 633 486 36

advd