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Berufungsverfahren: Eine muslimischen Lehrerin wehrt sich gegen das Berliner Neutralitätsgesetz in der zweiten Instanz

Berliner Neutralitätsgesetz weiter auf dem Prüfstand. Die Klage der muslimischen Lehrerin geht in die zweite Instanz

Pressemitteilung, 06.02.2017
ADNB des TBB & Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.)

Seit 2015 begleiten das Antidiskriminierungsnetzwerk des TBB und das Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.) eine muslimische Lehrerin, die für ihr Recht kämpft, mit Kopftuch an einer Berliner Schule unterrichten zu dürfen. 

In der ersten Instanz hat das Arbeitsgericht Berlin die Klage abgewiesen. Begründet wurde dies damit, dass das Neutralitätsgesetz, das das Tragen religiöser Symbole durch Lehrer*innen generell verbietet, im Kontext Berlin aufgrund eines angeblich erhöhten Konfliktpotentials gerechtfertigt sei. Diese Meinung des Gerichts teilen wir nicht und wenden uns gegen die pauschale Annahme, eine Lehrerin mit Kopftuch gefährde den Schulfrieden. Vielmehr erachten wir diesen Schluss als Resultat stereotyper Zuschreibungen. 

Die Klägerin hat sich dafür entschieden, in zweiter Instanz weiter für ihr Recht auf Religions- und Berufsfreiheit zu kämpfen, das durch das Berliner Neutralitätsgesetz unterbunden wird. 

Diesen Donnerstag, 09.02.2017, findet das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg statt. Die Klägerin wird auch dieses Mal von Rechtsanwältin Maryam Haschemi Yekani verteidigt. 

Wie wird das richterliche Urteil ausfallen? Wird der Klage stattgegeben und damit ein wichtiges Zeichen gegen die pauschale Diskriminierung und Kriminalisierung von Muslim*innen gesetzt? Wird die Klage abgelehnt und mittelbare Diskriminierung von Muslima mit Kopftuch somit institutionell untermauert? Oder wird der Fall dem Bundesverfassungsgericht übertragen, das seinerseits bereits in zwei Fällen gegen Neutralitätsgesetze geurteilt hat? 

Im Anschluss an die Gerichtsverhandlung werden wir weiter über den Verlauf des Prozesses informieren. 

Kontakt: 

ADNB des TBB, Céline Barry, adnb@tbb-berlin.de, 030/61305328. 

Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan e.V.), Zeynep Ҫetin, antidiskriminierung@inssan.de, 030/20619639.


Die Pressemitteilung des ADNB & Inssan anlässlich der Klageeinreichung 2015 finden Sie hier.