Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen (Frequently Asked Questions = FAQ).
1.Antwort: Der ADVD ist gem. § 23 AGG befugt als Beistand Benachteiliger in der Verhandlung aufzutreten.
2.Begründung:
Befugnis nach § 23 AGG „Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände“:
(1) Antidiskriminierungsverbände sind Personenzusammenschlüsse, die nicht gewerbsmäßig und nicht nur vorübergehend entsprechend ihrer Satzung die besonderen Interessen von benachteiligten Personen oder Personengruppen nach Maßgabe von § 1 wahrnehmen. Die Befugnisse nach den Absätzen 2 bis 4 stehen ihnen zu, wenn sie mindestens 75 Mitglieder haben oder einen Zusammenschluss aus mindestens sieben Verbänden bilden.
(2) Antidiskriminierungsverbände sind befugt, im Rahmen ihres Satzungszwecks in gerichtlichen Verfahren als Beistände Benachteiligter in der Verhandlung aufzutreten. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der Verfahrensordnungen, insbesondere diejenigen, nach denen Beiständen weiterer Vortrag untersagt werden kann, unberührt.
(3) Antidiskriminierungsverbänden ist im Rahmen ihres Satzungszwecks die Besorgung von Rechtsangelegenheiten Benachteiligter gestattet.
(4) Besondere Klagerechte und Vertretungsbefugnisse von Verbänden zu Gunsten von behinderten Menschen bleiben unberührt.
Satzung des ADVD:
§ 2 Zweck des Verbandes
1. Zweck des Verbandes ist:
- die Etablierung einer Antidiskriminierungskultur in Deutschland,
- die Förderung von Gleichheit, Vielfalt und Achtung der Menschenwürde,
- die Etablierung einer umfassenden Antidiskriminierungsgesetzgebung und -rechtsprechung sowie deren effektive Rechtsdurchsetzung und Monitoring,
- die Weiterentwicklung des Diskriminierungsschutzes.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Aufbau eines bundesweiten Kooperationsverbundes zur Etablierung einer Antidiskriminierungskultur,
- Beförderung der Beratung, Begleitung und Empowerment der von Diskriminierung Betroffenen,
- Unterstützung der Entwicklung individueller, struktureller und medialer Interventionen und Präventionsmaßnahmen,
- Vermittlung und Förderung des Austauschs von Beratern/Beraterinnen und Beratenen,
- Unterstützung der dem Satzungszweck entsprechenden Tätigkeiten der Beratungsstellen der Mitgliedsverbände und sonstiger Bildungseinrichtungen,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Anregung von wissenschaftlicher Forschung,
- Vermittlung von Weiterbildung,
- Kooperation mit Politikern und Politikerinnen, Behörden, kommunalen und privaten Trägern, wirtschaftlichen Unternehmen zur Aufklärung,
- Einflussnahme und Multiplikation mit dem Ziel, diskriminierende Tatbestände zu verhindern.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| BefugnisADVD_als_Beistandaufzutreten.pdf | 106.98 KB |
Für Antidiskriminierung relevante, internationale Tage
(Quelle: http://www.unric.org/de/internationale-tage-und-jahre)
20. FebruarWelttag der sozialen Gerechtigkeit (A/RES/62/10) http://www.un.org/en/events/socialjusticeday/http://www.un.org/esa/socdev/social/intldays/IntlJustice/2010/index.html
21. Februar Internationaler Tag der Muttersprache (UNESCO) http://www.un.org/en/events/motherlanguageday/http://www.unesco.org/en/languages-in-education/http://www.un.org/Depts/dhl/language/index.html
8. März Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden (kurz: Internationaler Tag der Frau) (A/RES/32/142) http://www.un.org/en/events/women/iwd/2010/http://www.un.org/womenwatch/feature/iwd/http://www.un.org/cyberschoolbus/womensday/index.asp
21. März Internationaler Tag zur Beseitigung der Rassendiskriminierung (A/RES/2142 (XXI)) http://www.un.org/Depts/dhl/racial/index.html
Beginn am 21. März Woche der Solidarität mit den gegen Rassismus und Rassendiskriminierung kämpfenden Völkern (A/RES/34/24)
21. Mai Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung (A/RES/57/249) http://portal.unesco.org/culture/en/ev.php-URL_ID=35636&URL_DO= http://portal.unesco.org/culture/en/ev.php-URL_ID=35636&URL_DO=DO_TOPIC&URL_SECTION=201.htmlDO_TOPIC&URL_SECTION=201.html http://www.un.org/depts/dhl/cultural_diversity/
20. Juni Weltflüchtlingstag (A/RES/55/76) http://www.unhcr.org/pages/49c3646c46d.htmlhttp://www.un.org/depts/dhl/refugee/index.htmlfür Deutschland: http://www.unhcr.de/ueber-unhcr/weltfluechtlingstag.html
11. Juli Weltbevölkerungstag (UNDP-Beschluss 89/46) http://www.unfpa.org/wpd/http://www.un.org/depts/dhl/population/
9. August Internationaler Tag der indigenen Bevölkerungen der Welt (bis 9. August 2014) (A/RES/48/163, A/RES/49/214, A/RES/59/174) http://www.un.org/en/events/indigenous/2009/http://www.un.org/Depts/dhl/indigenous/http://www.un.org/cyberschoolbus/indigenous/
12. August Internationaler Tag der Jugend (A/RES/54/120) http://www.un.org/esa/socdev/unyin/iyouthday.htmhttp://www.un.org/depts/dhl/youth/
15. September Internationaler Tag der Demokratie (A/RES/54/120) http://www.un.org/esa/socdev/unyin/iyouthday.htmhttp://www.un.org/depts/dhl/youth/
1. OktoberInternationaler Tag der älteren Menschen (A/RES/45/106, A/RES/50/141) http://www.un.org/esa/socdev/ageing/un_meetings.htmlhttp://www.un.org/Depts/dhl/olderpersons/index.html
4. - 10. Oktober Internationale Weltraumwoche (A/RES/54/68) http://www.unoosa.org/oosa/wsw/index.html
16. November Internationaler Tag der Toleranz (A/RES/51/95) http://www.un.org/Depts/dhl/tolerance/index.html
20. November Weltkindertag (A/RES/836 (IX)) http://www.un.org/en/events/childrenday/http://www.un.org/Depts/dhl/children_day/index.htmlin Deutschland: 20. September - http://www.unicef.de/weltkindertag.html
25. November Internationaler Tag für die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen (A/RES/54/134) http://www.un.org/en/events/endviolenceday/http://www.unifem.org/campaigns/sayno/http://www.un.org/Depts/dhl/violence/index.html
3. Dezember Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen (A/RES/47/3, A/RES/47/88, A/RES/62/127) http://www.un.org/disabilities/default.asp?id=1484http://www.un.org/depts/dhl/dispersons/index.html
10. Dezember Tag der Menschenrechte (A/RES/423 (V)) http://www.un.org/en/events/humanrightsday/2009/http://www.ohchr.org/EN/AboutUs/Pages/HumanRightsDay2009.aspxhttp://www.un.org/Depts/dhl/humanrights/index.html18. Dezember Internationaler Tag der Migranten (A/RES/55/93) http://www.un.org/en/events/migrantsday/http://www.un.org/depts/dhl/events/migrants/index.html
20. Dezember Internationaler Tag der menschlichen Solidarität (A/RES/60/209) http://www.un.org/en/events/humansolidarityday/
Für Antidiskriminierung relevante, internationale Jahre und Dekaden
2010 Internationales Jahr für die Annäherung der Kulturen (A/RES/62/90, A/RES/63/22) http://www.un.org/en/events/iyrc2010/ http://www.unesco.org/en/rapprochement-of-cultures/für Deutschland: http://www.unesco.de/4255.html?&L=0
2010-2011 (Beginn: 12. August 2010)International Year of Youth: Dialogue and Mutual Understanding (A/RES/64/134)http://social.un.org/youthyear/http://social.un.org/youthyear/
2011International Year for People of African Descent (A/RES/64/169)
2005-2014 Zweite Internationale Dekade der indigenen Bevölkerungen der Welt (A/RES/59/174, A/RES/60/142) http://www.un.org/esa/socdev/unpfii/en/second.htmlhttp://www.un.org/en/events/indigenous/2009/second.shtml
Diskriminierung beschreibt die ungleiche Behandlung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Kultur, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, sexuelle Identität, Sprache oder Religion. Dazu zählen alle Äußerungen, Handlungen oder Unterlassungen, die Menschen herabwürdigen, benachteiligen, belästigen oder bedrohen.
Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (kurz AGG genannt) ist es, Benachteiligungen
- aus Gründen der „Rasse“ oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts,
- der Religion oder Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des Alters oder
- der sexuellen Identität
zu verhindern oder zu beseitigen.
Das AGG schützt vor fünf Formen von Diskriminierung:
- unmittelbare Diskriminierung
- mittelbare Diskriminierung
- Belästigung
- sexuelle Belästigung und
- die Anweisung zur Diskriminierung.
Eine unmittelbare bzw. direkte Diskriminierung nach dem AGG liegt immer dann vor, wenn eine Person wegen eines im Gesetz definierten Diskriminierungsmerkmals („Rasse“ oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) in einer vergleichbaren Situation schlechter behandelt wird als eine andere Person.
Wenn
- z.B. Gästen ausdrücklich oder eindeutig aufgrund ihres nichtdeutschen Aussehens der Zutritt in eine Diskothek oder in ein Fitnessstudio verweigert wird,
- in einer Stellenanzeige Personen, die über 40 Jahre alt sind, aufgefordert werden, sich nicht zu bewerben oder
- einer Rollstuhlfahrerin ohne Begleitung der Besuch eines Musicals nicht gestattet wird.
Eine mittelbare bzw. indirekte Diskriminierung liegt vor, wenn scheinbar neutrale Vorschriften für alle gelten, dabei aber bestimmte Personen oder Gruppen benachteiligen.
Wenn
- z.B. von einer Bewerberin sehr gute Deutschkenntnisse verlangt werden, obwohl diese für die Tätigkeit nicht erforderlich sind oder
- Betriebsrenten zwar an verwitwete Ehegatten, aber nicht an homosexuelle Lebenspartner ausgezahlt werden.
Der Schutz des AGG vor Diskriminierungen greift auch, wenn durch die Belästigung die Würde einer Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Wenn
- z.B. wiederholt rassistische Witze unter Kolleginnen und Kollegen erzählt oder per Email versandt werden,
- in der Anwesenheit eines schwulen Mitarbeiters wiederholt „Schwulenwitze“ erzählt werden,
- ungerechtfertigte Kontrollen im Kaufhaus oder in öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt werden oder
- eine Person aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals gemobbt wird.
Eine sexuelle Belästigung definiert das AGG als ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, dass ebenfalls die Verletzung der Würde eines Menschen bezweckt oder bewirkt. Hierunter fallen u.a.
- unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen,
- sexuell bestimmte körperliche Berührungen,
- Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen.
Das AGG verbietet auch die Anweisung zur Benachteiligung Anderer. Diese liegt vor, wenn z.B.
- der Geschäftsführer eines Kaufhauses seinen Personalchef anweist, keine MitarbeiterInnen mit türkischem Migrationshintergrund mehr einzustellen
- oder ArbeitgeberInnen auf Arbeitsvermittlungsstellen Druck ausüben, ihnen nur Arbeitskräfte mit keiner bzw. einer bestimmten ethnischen Herkunft zu vermitteln.
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) ist ein Dachverband, dem unabhängige Antidiskriminierungsbüros/-stellen, Selbstorganisationen und wissenschaftliche Einrichtungen aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland angehören.
Die Mitgliedsorganisationen verfügen über langjährige Erfahrungen in der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit. Viele von ihnen verfolgen einen mehrdimensionalen Ansatz.
Ziel des Verbandes ist es, zur Etablierung einer Antidiskriminierungskultur in Deutschland beizutragen.
Der Antidiskriminierungsverband Deutschland tritt entschieden für die Interessen von Diskriminierung Betroffener ein. Er betreibt eine aktive Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit. Der advd strebt dabei eine konstruktive Zusammenarbeit mit Politik, Behörden, der Wirtschaft, der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren an, um individuelle und institutionelle Benachteiligungen aufzudecken und zu überwinden. Einen besonderen Schwerpunkt legt der advd dabei auf die Stärkung (Empowerment) von Betroffenen.
Zu den Gründungsmitgliedern gehören in alphabetischer Reihenfolge: ADB Köln – AntiDiskriminierungsBüro Köln/ Öffentlichkeit gegen Gewalt e.V., ADB Sachsen - Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V., Antidiskriminierungsbüro Aachen/ Pädagogisches Zentrum Aachen e.V., Anti-Rassismus Informations-Centrum, ARIC-NRW e.V., basis & woge e.V. (Hamburg), BDB - Bund gegen ethnische Diskriminierung in der Bundesrepublik Deutschland e.V., IBIS-interkulturelle Arbeitsstelle e.V./Antidiskriminierungsstelle, Initiative Schwarze Menschen in Deutschland ISD-Bund e.V., iMiR - Institut für Migrations- und Rassismusforschung e.V. (Hamburg), Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg - TBB
Links zu den Mitgliedsorganisationen finden Sie hier!

